Der Zustand des deutschen Waldes ist alamierend: 37 Prozent der gesamten Waldfl?che weist eine deutliche Verlichtung auf, bei weiteren 42 Prozent ist ein R?ckgang der Baumkrone bereits erkennbar. Seit Beginn der Waldzustandserhebung sind dies die schlechtesten Ergebnisse. Ein Grund mehr, auf den internationalen „Tag des Waldes“ hinzuweisen, der am 21. M?rz gefeiert wird. Ins Leben gerufen hat ihn die FAO (Ern?hrungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) in den 1970er Jahren, um auf die globale Waldvernichtung aufmerksam zu machen. Doch wem geh?rt eigentlich der Wald? Welche Verhaltensregeln gelten dort? ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelh?fer kl?rt auf.
Wem geh?rt der Wald?
Tobias Klingelh?fer: Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind die deutschen W?lder in den seltensten F?llen Bundeseigentum. Laut der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald geh?ren sogar 48 Prozent der Waldfl?che Privatpersonen. Danach folgen die L?nder mit 29 Prozent. K?rperschaften wie z. B. Gemeinden oder Kirchen teilen sich 19 Prozent des Waldes. Dem Bund geh?ren lediglich etwa vier Prozent. Jeder Eigent?mer bewirtschaftet seinen Wald eigenverantwortlich und hat auch das Recht an seinem Wald. Zwar ist im Rahmen des Bundeswaldgesetzes f?r die meisten W?lder ein Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung einger?umt. Ein Recht, Dinge mitzunehmen, hat der Waldbesucher generell aber nicht. Hierzu bedarf es der Genehmigung des Eigent?mers.
Was darf man sammeln und abpfl?cken?
Tobias Klingelh?fer: Die sogenannte Handstrau?regelung ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und erlaubt – wie der Name schon sagt – beispielsweise, wildwachsende Blumen und Gr?ser f?r einen Blumenstrau? zu pfl?cken. Auch Kr?uter, Beeren oder Pilze d?rfen in geringen Mengen gesammelt werden. Voraussetzung ist aber, dass das betreffende Gew?chs nicht unter Naturschutz steht und dass f?r den nicht-gewerblichen Eigenbedarf gesammelt wird. Wer ohne Genehmigung Naturalien f?r gewerbliche Zwecke mitgehen l?sst, macht sich strafbar. Brennholz oder Steine d?rfen ohne Einwilligung des Eigent?mers ?berhaupt nicht entwendet werden. Au?erdem ist bei Speisepilzen Vorsicht geboten: Viele beliebte Sorten z?hlen laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders gesch?tzten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „aus der Natur zu entnehmen“. Es gibt aber eine Ausnahmegenehmigung beispielsweise f?r Steinpilze, Pfifferlinge, Br?tlinge, Birkenpilze, Rotkappen oder Morcheln. Diese darf man im Wald – sofern nicht ausdr?cklich verboten – in geringer Menge f?r den eigenen Bedarf sammeln; also bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag.
Darf man ein romantisches Herz in einen Baumstamm ritzen?
Tobias Klingelh?fer: Weder im Wald noch im Park ist diese Art der Liebesbekundung statthaft, sondern stellt eine Sachbesch?digung dar. Dar?ber hinaus sch?digt ein solcher Akt den Baum. Durch die Verletzung der Rinde k?nnen die B?ume leichter von Pilzen oder anderen Sch?dlingen befallen und damit zerst?rt werden.
Darf mein Hund im Wald frei laufen?
Tobias Klingelh?fer: Viele meinen, Hunde w?rden im Wald niemanden st?ren und k?nnen daher frei herumlaufen. Allerdings herrscht oft auch im Wald Leinenpflicht. Mit dem Hund im Wald spazieren zu gehen, unterliegt meist den einschl?gigen gesetzlichen Bestimmungen. Wichtig ist, dass es eine bundeseinheitliche Regelung nicht gibt. Die Bundesl?nder entscheiden selbst, ob eine Leinenpflicht f?r Hunde im Wald zu beachten ist oder andere Vorschriften gelten. Bestimmt wird das ?blicherweise in den Landeswaldgesetzen, die das Verhalten im Wald regeln und zudem Bu?geldverordnungen enthalten. Da die Vorgaben L?ndersache sind, fallen die etwaigen Sanktionen unterschiedlich aus.
Darf ich ein Lagerfeuer im Wald machen?
Tobias Klingelh?fer: In den meisten F?llen sind „wilde“ Lagerfeuer verboten und es darf nur an genehmigten Feuerstellen im Wald oder mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Wald ein Lagerfeuer entz?ndet werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe drei oder vier ist allerdings auch damit Schluss. Grunds?tzlich regeln die Waldgesetze der einzelnen L?nder, ob und unter welchen Voraussetzungen im Wald ein Lagerfeuer gemacht werden darf. Dabei gibt es gro?e Unterschiede.
Darf ich im Wald Geocachen?
Tobias Klingelh?fer: Obwohl Paragraf 14 BWaldG explizit erlaubt, im Wald zu spielen, ist beim Geocaching trotzdem Vorsicht geboten. Viele L?nder geben entsprechende Verhaltensregeln f?r das Geocachen aus. Insbesondere bevor Sie Sachen verstecken, sollten Sie sich mit den entsprechenden Regeln vertraut machen.
Wie sollen Reiter und Radfahrer sich verhalten?
Tobias Klingelh?fer: Da viele Waldbesucher sich der Wege bedienen, kommt es mitunter zu Konkurrenz und Konflikten. Auch hier gibt es unterschiedlichen Landesregeln, die es zu beachten gilt. Grunds?tzlich ist der Wald f?r alle da – generell gilt aber die Pflicht der gegenseitigen R?cksichtnahme. Drosseln Sie im Wald Ihre Geschwindigkeit und machen Sie sich bei Begegnungen mit anderen Waldbesuchern fr?hzeitig bemerkbar. Auch muss man immer damit rechnen, dass Wildtiere ?ber die Waldwege laufen.
Darf ich bei Schnee im Wald Skilanglaufen?
Tobias Klingelh?fer: In vielen Bundesl?ndern, wie etwa Bayern, ist Skilanglauf auf Waldwegen erlaubt. In einigen ist der Winterspa? jedoch nur auf speziell gekennzeichneten Loipen und Fl?chen erlaubt. Zur Sicherheit anderer Waldbesucher und der Tiere empfiehlt es sich, diesen Wintersport nur auf den daf?r offiziell ausgewiesenen Strecken auszu?ben.
Was muss in Naturschutzgebieten beachten?
Tobias Klingelh?fer: Paragraf 23 des Bundesnaturschutzgesetzes stuft Naturschutzgebiete als speziell f?r den Pflanzen- oder Tierschutz ausgewiesene Waldst?cke ein. Daher gelten dort besondere Einschr?nkungen: Es gilt beispielsweise immer ein Wegegebot und das Sammeln von Pflanzen und Pilzen ist nicht gestattet! Aktivit?ten wie Geocaching stellen sich daher als schwierig heraus, obwohl es grunds?tzlich nicht untersagt ist. So lange man seine Sch?tze nicht abseits der Waldwege versteckt, kann der Spa? weitergehen. Hunde m?ssen im Naturschutzgebiet an der kurzen Leine mitgef?hrt werden; mancherorts ist das Mitf?hren von Hunden sogar komplett untersagt.
Weitere interessante Informationen unter:
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