Der ?bergang von der Grund- zur weiterf?hrenden Schule ist ein bedeutender Schritt im Bildungsweg eines Kindes. Rund 800.000 Kinder wechseln im Durchschnitt j?hrlich von der Grund- in eine weiterf?hrende Schule. Welche da die passende ist, h?ngt nicht nur von den Leistungen ab, sondern auch von den individuellen St?rken, Interessen und der Pers?nlichkeit. Eltern und Kinder stehen dabei vor der Herausforderung, eine Wahl zu treffen. Die ARAG Experten helfen mit Tipps bei der Entscheidungsfindung.
Welche Schulform ist die richtige?
Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule – zun?chst gilt es, die passende Schulform f?r das Kind zu bestimmen: Dabei h?ngt die Wahl nicht nur von den schulischen Leistungen ab. Auch Interessen und die Belastbarkeit der Sch?ler sind wichtig. Schulen mit mehreren Bildungsg?ngen, wie z. B. Gesamtschulen, sind besonders flexibel, da hier Abschl?sse von der mittleren Reife bis zum Abitur m?glich sind. Die ARAG Experten raten zu einem Blick in die Schullaufbahnempfehlung, die von der Grundschule erstellt wird. Diese ber?cksichtigt nicht nur die Noten, sondern auch individuelle Faktoren, wie etwa Konzentrationsf?higkeit, soziales Verhalten oder Lernbereitschaft des Kindes.
?brigens: Bei getrenntlebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht entscheidet bei verh?rteten Fronten das Gericht. Nach einem entsprechenden Antrag nach Paragraf 1628 B?rgerliches Gesetzbuch entscheidet es aber nicht ?ber die Schule, sondern dar?ber, welcher Elternteil allein die Schule ausw?hlen darf. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei dieser richterlichen Entscheidung gepr?ft wird, welcher der Elternteile geeigneter ist, um in Sinne des Kindes die beste Schulwahl zu treffen (Amtsgericht Frankenthal, Az.: 71 F 79/20 eA). Oft ist dies laut ARAG Experten der Elternteil, bei dem das Kind haupts?chlich lebt.
Auf was kommt es neben der Schulform noch an?
Besonders in dicht besiedelten Regionen haben Eltern oft die Wahl zwischen mehreren Schulen derselben Schulform. Um herauszufinden, welche Einrichtung am besten geeignet ist, empfehlen die ARAG Experten, auf einige Kriterien besonders zu achten, wie beispielsweise das p?dagogische Konzept oder das Unterrichtsangebot. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist auch die individuelle F?rderung: Gibt es Angebote f?r Kinder mit besonderen Begabungen oder Lernschwierigkeiten? Dar?ber hinaus ist auch die Ausrichtung der Schule wichtig: Legt sie den Schwerpunkt auf Naturwissenschaften, Sport, Sprachen, Kunst oder Musik?
Stimmen die Rahmenbedingungen der Schule?
Neben dem Konzept geht es aber auch um ganz praktische Fragen: Ist die Schule gut f?r das Kind erreichbar, entweder zu Fu?, mit dem Rad oder ?ffentlichen Verkehrsmitteln? Wie ist es um die Ausstattung der Schule bestellt? Zudem sind auch Nachmittagsangebote vor allem f?r berufst?tige Eltern nicht ganz unwichtig: Sport-AGs, Musikgruppen, F?rderkurse und Sprachreisen sind die Basis f?r eine abwechslungsreiche Schulzeit.
Besuchsangebote nutzen
Gut informiert entscheidet es sich leichter. Um die Schule besser kennenzulernen, raten die ARAG Experten daher unbedingt zu einer Besichtigung der Einrichtung. Dazu bieten die meisten Schulen im Herbst/Winter einen Tag der offenen T?r an. Der Nachwuchs sollte auf jeden Fall dabei sein. Hier bekommen Eltern und Sch?ler einen ersten Eindruck und es besteht die M?glichkeit zu Gespr?chen mit Lehrern, anderen Eltern und Sch?lern oder der Schulleitung.
Kein Platz auf der Wunschschule?
Da es f?r weiterf?hrende Schulen keine Einzugsbereiche mehr gibt, wie es bei Grundschulen der Fall ist, haben alle Kinder eines Bundeslandes die freie Schulwahl. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es bestimmte Aufnahmevoraussetzungen, wie etwa den Notendurchschnitt, geben kann. Auch der Vorrang von Geschwisterkindern kann dem Wunsch f?r eine bestimmte Schule entgegenstehen. Geschlecht oder Herkunft eines Kindes d?rfen indes kein Ausschlussgrund sein. Wenn aber der Notendurchschnitt stimmt und es nachweislich noch freie Pl?tze in der angestrebten Jahrgangsstufe gibt, k?nnen Eltern bei einer Absage eine Schulplatzklage erheben.
Schulplatzklage – wie geht man vor?
Bevor beim zust?ndigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht wird, muss innerhalb eines Monats nach Absage ein gut begr?ndeter, schriftlicher Widerspruch formuliert und an die Schule, die die Absage erteilt hat, ?bermittelt werden. H?lt diese an der Absage fest, muss innerhalb eines Monats die Klage eingereicht werden. Da sich solche Verfahren oft etwas l?nger hinziehen k?nnen, raten die ARAG Experten, gleichzeitig zur Klage einen Eilantrag zu stellen. So kann das Kind sofort mit dem Unterricht an der Wunschschule starten. Bis zur endg?ltigen Entscheidung dauert es in der Regel einen Monat.
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