DFK Deutsches Finanzkontor AG informiert zur Pflegeversicherung

Elternunterhalt: Wie sich eine finanzielle Belastung der Kinder im Pflegefall vermeiden l?sst.

„Eltern haften f?r ihre Kinder!“ Diesen Satz kennen die meisten. Denn die f?nf W?rter sind an jeder Baustelle auf Schildern zu lesen. „Was aber sicher wenigen bewusst ist: Dieser Satz kann auch im umgekehrten Sinne gelten“, sagt Eduard Fuchs, Versicherungsexperte bei der DFK Deutsches Finanzkontor AG. Es gibt durchaus Situationen, in denen Kinder f?r ihre Eltern haften. Eine dieser Situationen betrifft die Pflege der eigenen Eltern. Mit einer Pflegeversicherung kann dieses Problem schon vor Eintritt der Pflegebed?rftigkeit gel?st werden.

Zuerst zahlt der Pflegebed?rftige selbst und Schonverm?gen bleibt erhalten.

Wird ein Mensch in Deutschland pflegebed?rftig, so muss er zun?chst selbst f?r die Pflegekosten aufkommen. Dies gilt unabh?ngig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einem Heim erfolgt. Hierzu werden alle Eink?nfte, wie zum Beispiel Renten, Mieteinnahmen oder ?hnliches herangezogen. Hinzu kommen Auszahlungen aus gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen. Reichen diese laufenden Einnahmen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, so ist das beim Pflegebed?rftigen vorhandene Geldverm?gen einzusetzen. Gegebenenfalls sind auch sonstige Verm?gensgegenst?nde wie zum Beispiel Immobilien zu ver?u?ern. Der DFK-Versicherungsexperte dazu: „Daf?r sind die H?rden allerdings recht hoch.“ Zum Beispiel gelte ein Haus als sogenanntes „Schonverm?gen“, solange der Ehepartner dieses noch bewohnt. Ist kein Verm?gen vorhanden oder ist das Verm?gen aufgebraucht, springt zun?chst das Sozialamt ein. Dieses pr?ft allerdings, ob es sich gegebenenfalls die getragenen Kosten von den Kindern des Pfleged?rftigen zur?ckholen kann.

Elternunterhalt ab 100.000 Einkommen

Ob Kinder f?r den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen m?ssen, h?ngt vor allem von der finanziellen Leistungsf?higkeit der Kinder ab. So kommt seit dem 1.1.2020 eine Unterhaltspflicht gegen?ber den Eltern nur dann in Betracht, wenn die Kinder ?ber ein Jahres-Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro verf?gen. „Wer weniger Einkommen hat, muss auch keinen Unterhalt zahlen“, sagt Eduard Fuchs. Wichtig ist: Zur Berechnung der Grenze von 100.000 Euro werden neben dem Gehalt auch alle anderen Einnahmequellen, wie zum Beispiel Mieten oder Kapitaleink?nfte, hinzugerechnet. Kommt die Beh?rde nach der ?berpr?fung der Einkommens- und Verm?gensverh?ltnisse zu dem Ergebnis, dass Unterhalt gezahlt werden muss, ist noch die H?he entscheidend. Diese berechnet sich ebenfalls aus der H?he des Einkommens. Allerdings k?nnen hier viele Kosten gegengerechnet werden, welche die Kinder selbst tragen m?ssen. Dazu geh?ren zum Beispiel die Kosten f?r die Lebensf?hrung, f?r die Kinder, f?r Fahrten zum Arbeitsplatz, f?r Hobbys, Urlaub und noch vieles mehr.

Wie hoch ist das Schonverm?gen?

Inwieweit Geld- oder Sachverm?gen eines Kindes zur Leistung des Unterhalts f?r die Eltern verwertet werden m?ssen, h?ngt vom Einzelfall ab. Klar ist, dass den Kindern ebenfalls ein Schonverm?gen zugestanden wird. Wie hoch dieses ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Fest steht, dass die eigengenutzte Immobilie, also zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung, in der Regel nicht angetastet werden. „Dies gilt, so lange die Gr??e der Immobilie als angemessen angesehen wird“, sagt Eduard Fuchs. Auch hier bedarf es einer Pr?fung des Einzelfalls.

?rger von Anfang an vermeiden

Um all diese Pr?fungen und Unsicherheiten l?sst sich ein Bogen machen. Denn, wie bereits erw?hnt, solange der Pflegebed?rftige seine Pflegekosten selbst tragen kann, kommen die Kinder ?berhaupt nicht ins Spiel. Um die Leistungsf?higkeit f?r den Fall der eigenen Pflegebed?rftigkeit sicherzustellen, empfehlen Experten wie Eduard Fuchs eine Vorsorge ?ber Versicherungen zu treffen. „In der Regel m?chte niemand den eigenen Kindern aufgrund der eigenen Pflegebed?rftigkeit eine finanzielle Belastung zumuten“, sagt der Versicherungsexperte der DFK und erg?nzt: „Deshalb setzen immer mehr Menschen auf entsprechende Versicherungen.“

Versicherungen: Pflegetagegeld, Pflegerente oder Pflegekosten

Zur Absicherung f?r die Kosten der eigenen Pflegebed?rftigkeit stehen verschiedene Varianten bereit. Am h?ufigsten wird die Pflegetagegeldversicherung gew?hlt. Diese zahlt je nach Pflegegrad einen bestimmten, festgelegten Tagessatz aus. ?hnlich funktioniert eine Pflegerentenversicherung, die ab Eintritt der Pflegebed?rftigkeit bzw. ab Eintritt der Leistungsvoraussetzung eine feste Rente auszahlt. Wie das Geld tats?chlich verwendet wird, bestimmt der Versicherungsnehmer selbst. „Auch beim Pflegetagegeld oder bei der Rentenversicherung k?nnen, wie bei jeder Versicherung, verschiedene Varianten gew?hlt werden, deshalb ist in diesem Zusammenhang eine fachkundige Beratung dringend zu empfehlen“, r?t DFK-Versicherungsexperte Eduard Fuchs. Eine weitere, allerdings selten genutzte Alternative, stellt die Pflegekostenversicherung dar. Diese zahlt nur die tats?chlich nachgewiesenen Pflegekosten. Die Ausgaben f?r Unterkunft und Verpflegung sind oft nicht abgedeckt.

Beratung bei der DFK

Durch die verschiedenen Alternativen, die jeweils f?r sich zudem unterschiedliche Ausgestaltungsm?glichkeiten bieten, sowie durch die gro?en Differenzen bei der H?he der Beitr?ge ist eine Beratung durch einen Versicherungsexperten eine gute Entscheidung. Die Fachberater der DFK Deutsches Finanzkontor AG werden regelm??ig geschult. Dementsprechend sind sie ?ber aktuelle Entwicklungen im Bereich der Versicherungen informiert und beraten die Kunden dementsprechend fachkundig. Mit ihrer Hilfe l?sst sich verhindern, dass Kinder im Fall der Pflege f?r ihre Eltern haften m?ssen. Die Standorte der DFK sind ?ber das Bundesgebiet verteilt.

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