Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) der EU wird in den n?chsten Jahren erhebliche Ver?nderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung f?r Unternehmen bringen. Welche Unternehmen ab wann von der CSRD betroffen werden und was die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung ausmacht, erl?utert Sue Fortunato-Esbach von Assent Inc. (Assent), einem f?hrenden Unternehmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten.
Die CSRD stellt eine Erweiterung der 2017 in Kraft getretenen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar. Mit ihr werden nicht nur die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen im Vergleich zur NFRD erh?ht, sondern auch der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet.
Die Anforderungen der CSRD-Berichterstattung sehen die Erfassung zahlreicher Details zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der eigenen Wertsch?pfungskette hinsichtlich Umwelt, Soziales, Menschenrechte sowie Governance vor. Ganz wichtiger Punkt ist es, dass die CSRD die sogenannte doppelte Wesentlichkeit verankert. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, nicht nur ?ber die Auswirkungen des eigenen Gesch?ftsbetriebs auf Menschen und Umwelt, sondern auch ?ber die Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihren Gesch?ftsbetrieb zu berichten. Unternehmen m?ssen in ihrem CSRD-Bericht unter anderem ihre Strategie zum Erreichen von mehr Nachhaltigkeit in den Produktionsprozessen darlegen. Des Weiteren sind die Berichte in einem digitalen, maschinell auslesbaren Format nach einheitlichen EU-Standards (den European Sustainability Reporting Standards – ESRS) vorzulegen.
Nach und nach erweitert sich das Spektrum der nach der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen
Am fr?hesten beginnt die Berichterstattungspflicht nach der CSRD f?r Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen – n?mlich ab dem Gesch?ftsjahr 2024. Diese Unternehmen sind verpflichtet, ihren ersten CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht im Jahr 2025 vorzulegen, der auf das Gesch?ftsjahr 2024 zur?ckblickt. Als N?chstes betroffen sind gro?e Unternehmen, die bislang zwar nicht unter die NFRD fielen, aber mindestens zwei von drei der folgenden Kriterien erf?llen: 1) mehr als 250 Mitarbeitende, 2) Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro sowie 3) Nettoumsatzerl?se von mind. 50 Millionen Euro. Sie m?ssen 2026 ?ber das Gesch?ftsjahr 2025 berichten. Als Dritte am Start sind b?rsennotierte kleine und mittlere Unternehmen. Sie m?ssen den ersten Bericht 2027 f?r das Gesch?ftsjahr 2026 vorlegen.
Auch nicht-EU-Unternehmen k?nnen unter die CSRD fallen. Das geschieht, sofern deren Nettoumsatz 150 Millionen Euro in der EU ?bersteigt und sie mindestens eine gro?e Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben. Als gro? gilt eine Tochtergesellschaft, die mindestens zwei der oben genannten Kriterien erf?llt. Der erste Bericht, der die CSRD-Anforderungen erf?llt, ist 2029 f?r das Gesch?ftsjahr 2028 einzureichen.
Trickle-down-Effekt: CSRD betrifft auch nicht-b?rsennotierte kleine und mittlere Unternehmen
Unternehmen, die nicht in dem oben erl?uterten Zeitplan stehen, k?nnen ebenfalls von den CSRD-Regelungen betroffen werden. Das liegt am sogenannten Trickle-down-Effekt, bei dem berichtspflichtige Unternehmen Informationen zur Nachhaltigkeit in der Produktion von ihren Zulieferern fordern, um auf ihrer Basis CSRD-konforme Berichte zu erstellen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich stark f?r produzierende Unternehmen, die andere Hersteller beliefern, sich mit der CSRD-Richtlinie vertraut zu machen und m?glichst fr?h zu beginnen, Daten ?ber die Nachhaltigkeit in der eigenen Produktion zu sammeln.
Wertvolle Unterst?tzung bei diesem Unterfangen bieten L?sungen wie Assent, die auf transparente Lieferketten und Compliance Regulatorik spezialisiert sind. Assent liefert tiefe und zuverl?ssige Einblicke in die Lieferketten von Herstellern und bietet zugleich Expertenzugang, damit Unternehmen ?ber die sich ?ndernden Gesetzgebung auf dem Laufenden bleiben.
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