Essen – Wer nach der Geburt eines Kindes seine berufliche Arbeit zun?chst unterbricht oder einschr?nkt, erh?lt in dieser Zeit wenig oder gar kein Gehalt. Um das fehlende Einkommen aufzufangen, gibt es das Elterngeld. Es soll M?tter und V?ter dabei unterst?tzen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung). Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass f?r Geburten ab dem 1. April 2024 neue Regelungen beim Elterngeld gelten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im ?berblick:
Was hat sich zum 1. April 2024 beim Elterngeld ge?ndert?
„Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, liegt ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und f?r Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Diese Regelung gilt f?r Paare und Alleinerziehende gleicherma?en“, informiert Steuerberater Roland Franz.
Auch der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist f?r Geburten ab dem 1. April 2024 neu geregelt: Ein gleichzeitiger Bezug der Familienleistung durch beide Elternteile ist grunds?tzlich nur noch f?r maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zw?lf Lebensmonate des Kindes m?glich.
Von der neuen Regelung ausgenommen sind beispielsweise Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung, Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen sowie Eltern von Fr?hchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden. Diese Eltern k?nnen weiter unver?ndert nach Bedarf, insbesondere f?r mehr als einen Monat, gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Welche Formen von Elterngeld gibt es?
Grunds?tzlich gibt es drei verschiedene Arten von Elterngeld: Das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Die Varianten k?nnen auch miteinander kombiniert werden.
Basiselterngeld
„Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung des Kindes beteiligen und dadurch Einkommen wegf?llt. Sie k?nnen die Monate frei untereinander aufteilen“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und h?chstens zw?lf Monate f?r sich in Anspruch nehmen. Basiselterngeld k?nnen Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten – danach k?nnen sie das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus st?rkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pl?ne derjenigen an, die bereits w?hrend des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten m?chten.
Grunds?tzlich k?nnen Eltern das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt Teilzeit arbeiten, kann der monatliche ElterngeldPlus-Betrag genauso hoch sein wie der monatliche Basiselterngeld-Betrag bei Teilzeitarbeit.
Partnerschaftsbonus
Eltern k?nnen jeweils bis zu vier zus?tzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten. Die Voraussetzung daf?r ist, dass sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. „Der gesamte Bezugszeitraum kann sich durch den Partnerschaftsbonus folglich um vier Monate verl?ngern. Die Regelung gilt auch f?r getrennt lebende und erziehende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu“, f?gt Steuerberater Roland Franz hinzu.
Die Anspruchsberechtigten k?nnen f?r jeden Lebensmonat neu entscheiden, welche Variante sie bekommen m?chten. Entscheiden sie sich f?r den Partnerschaftsbonus, muss dieser wahlweise f?r zwei bis vier Monate am St?ck bezogen werden. Wie lange M?tter und V?ter insgesamt Elterngeld beziehen, h?ngt davon ab, f?r welche Variante sie sich entscheiden.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Grunds?tzlich k?nnen M?tter und V?ter dann Elterngeld beziehen, wenn sie ihr Kind ?berwiegend selbst betreuen und in Deutschland leben. Dabei k?nnen die Eltern entweder gar nicht oder bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten und d?rfen die Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht, nicht ?berschreiten. „Auch EU-B?rgerinnen und B?rger, die in Deutschland leben oder arbeiten, k?nnen hier Elterngeld beziehen. F?r Eltern aus L?ndern au?erhalb der EU ist es ebenfalls m?glich, Elterngeld zu erhalten, wenn sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben“, wendet Steuerberater Roland Franz ein.
Wie beantragt man Elterngeld?
Das Elterngeld kann in Papierform bei der f?r den Wohnort des Kindes zust?ndigen Elterngeldstelle oder elektronisch beantragt werden. In Baden-W?rttemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen stehen entsprechende Landesportale zur Verf?gung. F?r Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Th?ringen k?nnen Eltern das zentrale Angebot ElterngeldDigital nutzen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die H?he des Elterngeldes l?sst sich nicht pauschal beziffern. Sie h?ngt zum Beispiel davon ab, welche Art von Elterngeld beantragt wird, wie viel Einkommen die Partner gleichzeitig mit dem Elterngeld beziehen oder wie hoch das bisherige Einkommen war. Das Basiselterngeld betr?gt in der Regel 65 Prozent des durchschnittlichen Netto-Einkommens vor der Geburt, h?chstens jedoch 1.800 Euro pro Monat. Auch ohne vorheriges Einkommen erhalten Empf?nger einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.
„Das ElterngeldPlus betr?gt zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat und wird wie das Basiselterngeld berechnet. Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld, ist daf?r jedoch nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie das ElterngeldPlus“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Mit dem Elterngeldrechner kann man sich ausrechnen lassen, wie viel Elterngeld man bekommen kann und wie sich die Varianten des Elterngeldes den individuellen Bed?rfnissen entsprechend am sinnvollsten kombinieren lassen.
Weitere Informationen mit entsprechenden Links finden Sie auch auf der Homepage der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelung-elterngeld-2268810#tar-1
Elterngeldrechner des Bundesministeriums f?r Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner
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