Berlin, November 2024 – Die ECHA (Europ?ische Chemikalienagentur) hat am 7.11. einen weiteren Stoff (SVHC) auf die Kandidatenliste gesetzt, die nunmehr 242 Stoffe/Stoffgruppen enth?lt. Dabei handelt es sich um Triphenylphosphat (EG-Nummer 204-112-2, CAS-Nummer 115-86-6), das als Flammschutzmittel und Weichmacher in Polymerformulierungen (Kunststoffen), Klebstoffen und Dichtungsmitteln zum Einsatz kommt. Grund f?r die Aufnahme in die Kandidatenliste sind die endokrinsch?dlichen Eigenschaften.
Unternehmen d?rfen die auf der Kandidatenliste stehenden Stoffe nur verwenden, wenn die Europ?ische Kommission eine Genehmigung erteilt. Zudem weist der FBDi darauf hin, dass f?r den neu aufgenommenen Stoff ebenso wie f?r alle anderen SVHCs (Subject of Very High Concern / besonders besorgniserregende Stoffe) im Rahmen von REACh bestimmte rechtliche Verpflichtungen einzuhalten sind:
Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste erhalten, der eine Konzentration von 0,1% (Gewichtsprozent) ?berschreitet, m?ssen ihren Kunden und Verbrauchern ausreichend Information zur Verf?gung stellen, um sie sicher verwenden zu k?nnen. Zudem m?ssen Importeure und Hersteller von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1% (Gewichtsprozent) enthalten, diese an die ECHA zur Aufnahme in die SCIP-Datenbank (ECHA-Datenbank f?r SVHCs in Produkten) melden.
Die Bezeichnung der Stoffe auf der Kandidatenliste als SVHC ist auf deren bestimmte gesundheitssch?dliche und umweltgef?hrdende Eigenschaften zur?ckzuf?hren. Sie sind potenzielle Kandidaten f?r den Anhang XIV der REACh-Verordnung ?ber zulassungspflichtige Stoffe, der aktuell 59 Eintr?ge umfasst. F?r die Verwendung dieser Stoffe muss (zuk?nftig) eine Zulassung beantragt werden.
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