Energiemanagementsysteme: jetzt neue ISO 50001 umsetzen

>>> Umstellungsfrist endet bereits am 20.02.2020

Kehl, 16.04.2019 – Unternehmen müssen jetzt ihre Energiemanagementsysteme auf den Prüfstand stellen und mit der Umsetzung der zahlreichen Neuerungen beginnen, die aus der Neufassung der Norm ISO 50001 resultieren. Denn die Zeit drängt: Anders als bei Normumstellungen gemeinhin üblich, haben Unternehmen faktisch diesmal nur 18 Monate statt drei Jahre Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Frist endet am 20. Februar 2020; ab dann dürfen Zertifizierer nur noch nach der neuen Norm prüfen.

Insbesondere stromkostenintensive Industriebetriebe, die die Härtefallregelung des EEG nutzen und deren Managementsystem deswegen jährlich überwacht wird, trifft diese Frist. Sie sollten umgehend untersuchen, an welchen Stellen sie nacharbeiten müssen und wo sie auf Vorhandenes aufbauen können. Nur so lässt sich abschätzen, wieviel Aufwand wirklich damit verbunden ist. Etwas mehr Zeit haben Unternehmen, die keine jährliche Auditierung benötigen: Deren Zertifikate nach der alten Norm ISO 50001:2011 sind noch bis 20. August 2021 gültig.

„Betriebe, die bereits ein integriertes Managementsystem nutzen, das zusätzlich die Normen ISO 9001 und 14001 beinhaltet, sind im Vorteil: Viele der jetzt erforderlichen Neuerungen mussten dort bereits vollzogen werden, so dass jetzt nur Anpassungen nötig sind“, so Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der unabhängigen Kehler Energieberatung Energie Consulting GmbH (ECG).

Um ungültig gewordene Zertifikate und gegebenenfalls damit verbundene höhere Energiekosten zu vermeiden, sollten Unternehmen jetzt prüfen, inwieweit sie die neuen Anforderungen der ISO 50001:2018 bereits erfüllen:

>>> Zentral ist, dass Organisationen ein Verständnis für den eigenen Kontext entwickeln. Dazu gehört,
— die verschiedensten am Unternehmen interessierten Gruppierungen bei der Entwicklung des Energiemanagementsystems zu berücksichtigen und
— Chancen und Risiken für die energiebezogene Leistung zu identifizieren und zu bewerten (etwa Auswirkungen denkbarer gesetzlicher Änderungen).

>>> Das Top-Management wird jetzt stärker in die Verantwortung genommen, und der Energiemanagementbeauftragte muss durch ein Energieteam ersetzt werden, so dass die Organisation besser durchdrungen wird.

>>> Energiekennzahlen (EnPI) müssen relevante Einflüsse (z.B. Klima) zwingend einbeziehen und um diese bereinigt werden (Normalisierung).

>>> Künftig wird zwischen Zielen (z.B. Marktanteile) und konkretisierten Energiezielen (z.B. gewünschte quantifizierbare Entwicklung der EnPI) unterschieden.

>>> Die Energiedatensammlung muss mit einem festgelegten Plan erfolgen (Messstellenkonzept).

>>> Es müssen fortlaufend Verbesserungen nachgewiesen werden.

Erst nach dieser Bestandsaufnahme lässt sich ein Arbeitsplan entwickeln und umsetzen, um auch nach dem Februar 2020 regelkonform aufgestellt zu sein. Dr. Wolfgang Hahn umreißt die Bandbreite an möglichem Arbeitsaufwand folgendermaßen: „Manche der geforderten Maßnahmen – wie etwa ein Messstellenkonzept – liegen bei einigen Betrieben in Ansätzen bereits vor, anderes muss komplett neu geschaffen und institutionalisiert werden. Die erforderlichen Anstrengungen hängen zusätzlich ab von der Größe und Komplexität des Unternehmens. Und letztlich lässt die Norm Spielraum, wie detailliert man den Anforderungen nachkommen beziehungsweise wieviel Nutzen man aus der Pflicht ziehen möchte. Eine pauschale Abschätzung des Aufwands ist daher nicht möglich, aber es muss definitiv in jedem Unternehmen etwas getan werden – und die Zeit drängt.“

Weitere Informationen zu Energiemanagementsystemen finden Interessierte unter https://www.energie-consulting.com/energiemanagementsystem/.

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