Der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft sollte nicht nur f?r die Pr?fung bekannt sein. Denn auch dort werden gerne die Merkmale einer Kapitalgesellschaft abgefragt. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert diese Merkmale auf und grenzt diese zur besseren Verankerung des Lernstoffs von der Personengesellschaft ab.
Der Begriff Kapitalgesellschaft ist abzugrenzen von der Personengesellschaft. Hier ist klar, dass der Unterschied im Begriff eben auch den Unterschied in der Sache macht: Im einen Fall sind es die Personen, im anderen Fall ist es das Kapital, das hier eine wesentliche Rolle spielt. Daraus lassen sich die Merkmale der Kapitalgesellschaft ableiten.
Wesentliches Merkmal ist die Bedeutung des Kapitals statt der Personen
-Das hervorstechende Merkmal der Kapitalgesellschaft ist, dass das Kapital im Vordergrund steht, nicht die Person oder die Personen – dies w?re ein Merkmal der Personengesellschaft. Bei einer b?rsennotierten Kapitalgesellschaft wechseln z.B. die Gesellschafter 50 Mal in der Stunde, hundert Mal in der Stunde, tausend Mal in der Stunde, je nachdem, wie viele Aktien verkauft oder gekauft werden. Verkauft jemand beispielsweise Aktien von VW, dann l?sen er sich aus dem Gesellschafterverh?ltnis, und jemand anders kauft sich in das Gesellschaftsverh?ltnis ein. Als Aktion?r ist man Gesellschafter dieser Kapitalgesellschaft. Das Kapital steht hier also im Vordergrund, und es relativ egal, wer gerade die Aktien hat. Die Personen stehen somit nicht im Vordergrund.
-Ein weiteres Merkmal betrifft die Haftung. Diese Haftung ist bei der Kapitalgesellschaft beschr?nkt, und zwar beschr?nkt auf das Gesellschaftsverm?gen, und das wiederum bedeutet: Die Gesellschaft selbst haftet mit allem, was sie hat. Was dagegen nicht haftet, ist das Privatverm?gen der Gesellschafter. Die Haftung ist beschr?nkt auf das Gesellschaftsverm?gen, es besteht keine Haftung bez?glich des Privatverm?gens der Gesellschafter. Auf das Instrument der sogenannten Durchgriffshaftung bei einer GmbH soll in diesem Zusammenhang nicht n?her eingegangen werden.
-Ein drittes Merkmal ist die Vertretung durch Organe. Die Kapitalgesellschaft ist z.B. eine Aktiengesellschaft, eine GmbH, eine eingetragene Genossenschaft. Die Vertretung erfolgt durch Organe. Bei der AG ist dies der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Das sind die drei Organe. Bei der GmbH ist es wesentlich der GmbH-Gesch?ftsf?hrer, und da gibt es noch die Gesellschafterversammlung, und auch da unter bestimmten Umst?nden einen Aufsichtsrat. Die Kapitalgesellschaft ben?tigt zur Vertretung Organe, da sie ist an sich gar nicht lebensf?hig, sozusagen eine „juristische Person im Koma“ ist und nicht selber agieren kann. Der Vorstand handelt zwar, aber eben nicht f?r sich selber, sondern f?r die Aktiengesellschaft. Der GmbH-Gesch?ftsf?hrer handelt, aber nicht f?r sich selber, sondern im Prinzip handelt die GmbH durch ihn. Dies ist gemeint mit der Vertretung durch Organe, und dies ist ein typisches Merkmal einer Kapitalgesellschaft.
-Ein viertes Merkmal: Die Gr?ndung erfolgt durch Eintragung im Register. In der Regel ist dieses Register das Handelsregister, bei Genossenschaften das Genossenschaftsregister. Anders formuliert: Die Kapitalgesellschaft wird erst durch Eintragung in das Register zur Kapitalgesellschaft. Vorher ist sie eine Kapitalgesellschaft i.G., in Gr?ndung. Erst, wenn sie eingetragen ist, ist sie „geboren“. Das hei?t: Die Eintragung ist konstitutiv, d.h. rechtsbegr?ndend. Hier wird Recht geschaffen durch Akt der Eintragung.
Dies sind wesentlichen Merkmale der Kapitalgesellschaft. Das komplette, kostenlose Video „Nennen Sie die Merkmale der Kapitalgesellschaft!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).
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