Die Unternehmensform der GmbH hat eine lange Tradition gehört nach wie vor zu den beliebtesten Rechtsformen bei Neugründungen. In der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) ist sie auch immer wieder Bestandteil des Fragenkanons. Hier wird z.B. auch gerne nach den Aufgaben des GmbH-Geschäftsführers gefragt. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert, wie die kleine Tücke in dieser Frage sich elegant überwinden lässt.
Mit dem Kürzel GmbH werden Verbraucher tagtäglich in irgendeiner Form konfrontiert, sei es in der Werbung, in Medienberichten, auf Verpackungsaufschriften oder im Impressum einer entsprechenden Firmenwebseite. So dürfte auch vielen die Bedeutung der Abkürzung bekannt sein, die da lautet „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Welche Auswirkungen diese Unternehmensform für Verbraucher konkret hat, ist aber nur wenigen bewusst. Auch die Strukturen sind selten transparent. Präsent ist dagegen zumeist der Titel „Geschäftsführer“ einer GmbH, der auch mit einer gewissen sozialen Anerkennung verbunden ist.
Für den Geschäftsführer selbst sowie für die Geschäftspartner ist es im unternehmerischen Alltag jedoch wichtig, die Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers zu kennen.
Sofern die Frage danach im Rahmen einer mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) auftaucht, ist hier bei der Beantwortung allerdings etwas Vorsicht geboten.
Grundsätzlich lässt sich festhalten und antworten: Wie der Name schon sagt, ist es die Aufgabe des Geschäftsführers, die Geschäfte zu führen. Dies ist jedoch nur ein Teil des gesamten Aufgabenspektrums.
Im Inneren die Geschäfte führen und nach außen vertreten
Denn als zweite wichtige Aufgabe kommt hinzu, dass der GmbH-Geschäftsführer die Gesellschaft vertritt, und zwar nach außen. Dies lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Wird die GmbH verklagt wird, kann schlecht „die GmbH“ da sitzen, weil die GmbH als juristische Person da gar nicht sitzen kann. Vielmehr ist es so, dass der Geschäftsführer die GmbH vertritt. Er steht also nicht für sich selber vor Gericht, sondern als Vertreter der GmbH.
Fasst man diese beiden Aufgaben zusammen, lässt sich sagen: Der Geschäftsführer ist das wesentliche handelnde Organ dieser GmbH, die ja an sich in gewisser Weise „komatös“ ist. Es handelt sich dabei ja um eine juristische Person, und eine juristische Person ist wie ein Mensch im Koma: Sie kann überhaupt nicht handeln, sondern braucht zur Vertretung Organe. Und das wesentliche handelnde Organ ist der Geschäftsführer. Es gibt, nebenbei bemerkt, noch ein weiteres Organ bei der GmbH, nämlich die Gesellschafterversammlung. Bei großen GmbHs gibt es auch noch einen Aufsichtsrat. Der Geschäftsführer ist jedoch das wesentliche handelnde Organ. Er ist derjenige, der die Gesellschaft nach außen vertritt und im Inneren die Geschäfte führt.
Das komplette, kostenlose Video „Nennen Sie die Aufgaben des Geschäftsführers der GmbH!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).
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