Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft, also das Schaffen einer idealen Wertstoffkette, ist ein entscheidender Faktor bei Umweltschonung und Klimaschutz. Unverzichtbar sind daf?r M?lltrennung, Recycling und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Hierzu soll das neue Batterierecht-Durchf?hrungsgesetz (BattDG) beitragen, das am 11. September 2025 vom Bundestag verabschiedet wurde. ARAG Experten mit den wichtigsten Verbraucherinformationen aus einer komplizierten Materie.
Worum geht es?
Auch wenn Deutschland im Vergleich zu vielen anderen L?ndern weltweit beim Recycling nicht schlecht dasteht, weisen die ARAG Experten auf Erhebungen hin, die zeigen, dass weitere Ma?nahmen notwendig sind. Zudem sind die Mitgliedsstaaten der Europ?ischen Union (EU) verpflichtet, das nationale Recht immer auch an EU-Verordnungen anzupassen. Das neue Batterierecht-Durchf?hrungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz abl?st, ist ein solcher Fall. Ziel der europ?ischen Batterieverordnung (EUBattVo) aus 2023 ist, den Rahmen, in dem Batterien in den Verkehr gebracht und am Ende wieder entsorgt werden, deutlich enger zu stecken. So geht es unter anderem um mehr Sorgfalt innerhalb der Lieferketten, die Beschr?nkung gef?hrlicher Stoffe, Sammlung von Altbatterien sowie den CO2-Fu?abdruck.
Was hei?t das f?r den Verbraucher?
Durch die neuen Regelungen erhalten Verbraucher mehr M?glichkeiten, Batterien zu entsorgen. Gleichzeitig wird die R?cknahmepflicht von Altbatterien deutlich erweitert. Demnach k?nnen nicht nur wie gewohnt die ?blichen Haushaltsbatterien (Mignon-, Micro-, Baby-, Mono- und Kronenbatterien) zur?ckgegeben werden, sondern es werden Strukturen geschaffen, die diese Regelung auch auf Batterien leichter Verkehrsmittel wie E-Scooter oder E-Bikes ?bertragen. Laut ARAG Experten sind kommunale Sammelstellen aufgrund der EU-Verordnung bereits seit August 2025 verpflichtet, auch diese anzunehmen.
Hersteller und Unternehmen in der Pflicht
Aber auch die Hersteller werden st?rker in die Verantwortung genommen. So m?ssen sie zum Beispiel daf?r sorgen, dass Nutzer ihren Ger?ten k?nftig vor allem lithiumhaltige Batterien (Li-Ionen-Batterien) leichter entnehmen k?nnen, da diese sich durch ihre hohe Energiedichte schon bei leichten Besch?digungen selbst entz?nden k?nnen und damit eine hohe Gefahr f?r Verbraucher und Umwelt darstellen. Dar?ber hinaus k?nnen sich die Unternehmen nicht allein auf die Kommunen und ihre Recyclingh?fe verlassen, sondern m?ssen eigene R?cknahmestellen gr?nden oder sich bereits bestehenden Organisationen anschlie?en.
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