Glaubwürdigkeit und Rechtmäßigkeit der Mieterschutzverordnung stehen infrage

Haus & Grund Hessen zur geplanten Verl?ngerung der Verordnung um zun?chst nur ein Jahr

Frankfurt/ Wiesbaden, 13. Oktober 2025 – Die Landesregierung plant aktuell, die Ende November auslaufende Mieterschutzverordnung nur um ein Jahr zu verl?ngern. Zugleich ist ein Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der Frankfurter Wohnungsmarkt nicht mehr angespannt ist – und soll offenbar nicht verwendet werden. F?r Younes Frank Ehrhardt, Gesch?ftsf?hrer von Haus & Grund Hessen, ein klares Zeichen, dass Verh?ltnism??igkeit und Glaubw?rdigkeit der Mieterschutzverordnung nicht mehr gewahrt sind.

„Wenn ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass in einer Kommune kein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, dann ist die Landesregierung auch in der politischen Pflicht, dieses Ergebnis anzuerkennen – selbst wenn es sich um die Stadt Frankfurt am Main handelt“, sagt Ehrhardt. „Dass eine solche Entwicklung in Frankfurt zutage tritt, ist nicht ?berraschend, insbesondere aufgrund des signifikanten Anstiegs der Geh?lter im Vergleich zu den Nettokaltmieten.“

Ehrhardt zum Umgang der Landesregierung mit den Erkenntnissen: „Da durch die Mieterschutzverordnung ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Vermieter erfolgt, ist vorgesehen, dass ein wissenschaftliches Gutachten die Einhaltung der Verfassungsm??igkeit und Eignung der gesetzlichen Kriterien f?r die Ausweisung von Gebieten gew?hrleisten soll, in denen die Mietpreisbremse angewendet werden kann. Ein Ignorieren der Ergebnisse offenbart jedoch, dass die verfassungsgem??e Grundlage der Verordnung nicht mehr gewahrt sein kann.

Die aktuelle Verl?ngerung der Mieterschutzverordnung ist ohnehin rechtlich angreifbar, da das zugrunde liegende Gutachten aus dem Jahr 2020 stammt und sich auf Zahlenmaterial aus den Jahren 2013 bis 2019 bezieht. Dies erfolgte aus dem Umstand heraus, dass aufgrund des Auslaufens der aktuellen Mieterschutzverordnung keine Zeit blieb, ein neues Gutachten fertigzustellen. Eine Verl?ngerung mit veraltetem Zahlenmaterial zu begr?nden, ist allerdings nicht zul?ssig. Die Verl?ngerung der Mieterschutzverordnung k?nnte daher realistischerweise rechtlich zu Fall gebracht werden.“

Nachdem die Mieterschutzverordnung nunmehr zehn Jahre in Hessen wirke, sei festzustellen, dass keine Verbesserung stattfinde, so Ehrhardt. „Mietpreisregulierungen schrecken vielmehr Investoren ab und gef?hrden damit den dringend ben?tigten Wohnungsbau. Daher ist es unbedingt geboten, diese nicht fortzuf?hren.“

Zum Hintergrund: Die hessische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Mietpreisbremse verl?ngert werden soll. Zun?chst soll nun die bestehende Verordnung verl?ngert werden, ohne ein neues Gutachten ?ber die Frage einzuholen, in welchen Kommunen es ?berhaupt einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Innerhalb dieses einen Jahres soll dann die neue Begutachtung erfolgen. Ein b?rokratischer Vorgang, der erhebliche Steuergelder verschlingt.

Keywords:Haus & Grund Hessen, Mieterschutzverordnung, Verl?ngerung, Gutachten

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