Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil II

Essen – Haushaltnahe Dienstleistungen k?nnen von der Steuer abgesetzt werden, wie zum Beispiel Putzen, Gartenarbeit, Schornsteinfeger, Hausmeister oder Winterdienst. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrer der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass f?r Handwerkerleistungen eine Steuererm??igung von 20 Prozent aller Kosten gew?hrt wird, maximal sind 4.000 Euro abziehbar.

Handwerkerleistungen

„Handwerkerleistungen sind Dienstleistungen zur Erhaltung, Reparatur, Renovierung oder Modernisierung des selbstgenutzten Wohnraums, sowie ?berpr?fung technischer Anlagen durch Fachpersonal“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

Dabei spielt es im ?brigen keine Rolle, ob man den Wohnraum mieten oder ihn besitzt. Zu den Leistungen geh?ren s?mtliche Handwerksarbeiten, wie Maler-, Sanit?r- oder Schreinerarbeiten und dar?ber hinaus der j?hrliche Besuch des Schornsteinfegers.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes (? 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz) sind nur die Aufwendungen f?r Handwerkerleistungen einschlie?lich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten und der Verbrauchsmittel, wie zum Beispiel Schmier-, Reinigungs- oder Sp?lmittel und Streugut beg?nstigt. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren, wie zum Beispiel Fliesen, Tapeten, Farbe oder Pflastersteine bleiben au?er Ansatz.

Geringf?gige Besch?ftigungen

Bei geringf?gigen Besch?ftigungen z?hlen auch die Kosten f?r eine Person, die geringf?gig bei einem angestellt und auch bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind. „Diese sind bis zu 2.550 Euro im Jahr abzugsf?hig, wovon sich 20 Prozent, also maximal 510 Euro, direkt auf die Steuerlast auswirken. Diese Ausgaben k?nnen zus?tzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden“, teilt Steuerberater Roland Franz mit.

Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

„Der Unterschied zwischen diesen beiden Arbeiten besteht darin, dass Handwerkerleistungen immer nur von geschultem Fachpersonal durchgef?hrt werden k?nnen. Haushaltsnahe Dienstleistungen k?nnen auch von Personen ohne Expertise durchgef?hrt werden“, erl?utert Steuerberater Roland Franz.

Folgende Checkliste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollst?ndigkeit:

– Hausmeister
– Winterdienst bzw. Schneer?umdienst
– Putzdienste
– Gartenpflege
– Aufwendungen f?r h?usliche Kinderbetreuung
– Umzugsdienstleistungen
– Handwerkerleistungen ohne Materialkosten
– H?usliche Tierbetreuung und das Ausf?hren des Haustieres
– Pflege- und Betreuungsleistungen, sowie Unterbringung im Pflegeheim
– Lohn f?r Minijobs
– Bei sozialversicherungspflichtigen Besch?ftigungen: Arbeitslohn, Sozialversicherungsbeitr?ge, Lohnsteuer und Kirchensteuer, Solidarit?tszuschlag, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung
– Modernisierungsma?nahmen im Privathaushalt

Nicht absetzbar sind:

– Strom, Wasser und Gas
– M?llgeb?hren und generell Aufwand, bei dem die Entsorgung im Vordergrund steht
– Materialkosten
– T?tigkeiten im Zusammenhang mit der/einer Finanzierung

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