Holzwärme nachhaltig zukunftssicher und CO2-neutral

Neues Geb?udeenergiegesetz ab 1.1.2024 in Kraft

Ab 1. Januar 2024 gilt das neue Geb?udeenergiegesetz (GEG). Es forciert die Umstellung von fossilen Heiztr?gern wie Erdgas und ?l auf erneuerbare Energien, um die CO2-Emissionen weiter zu reduzieren. Laut GEG ist eine neue Heizung im Neubau zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Funktionierende ?l- oder Gasthermen m?ssen jedoch nicht ausgetauscht und defekte Heizungen d?rfen repariert werden.

CO2-Steuer verteuert fossile Brennstoffe
Wie im “Klimapaket” der Bundesregierung beschlossen, werden seit 2021 alle Brennstoffe, die Kohlendioxid aussto?en – haupts?chlich Erdgas, Heiz?l sowie Diesel und Benzin – mit einer CO2-Steuer belegt. Sie steigt von 25 Euro pro Tonne CO2 (2021) auf 50 Euro (2025) und bis Ende 2026 auf bis zu 65 Euro/Tonne CO2 plus Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom “In-Verkehr-Bringer”, dem Gasversorger, Heiz?l-/Kraftstoffh?ndler ganz oder teilweise an die Verbraucher weitergegeben. Wie hoch die Mehrbelastung ist, machen Beispielrechnungen der Verbraucherzentrale NRW deutlich.
Demnach st??t eine Gasheizung pro Kilowattstunde (kWh) rund 201 Gramm Kohlendioxid aus. F?r ein ?lteres Einfamilienhaus mit einem typischen Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr w?ren das rund 4 Tonnen (t) CO2 und w?rde f?r 2025 eine Mehrbelastung von voraussichtlich ca. 240 Euro bedeuten. F?r eine ?lheizung, die rund 266 Gramm CO2 pro kWh ausst??t, l?gen die voraussichtlichen Mehrkosten bei gleichem Verbrauch sogar bei ca. 317 Euro. Experten erwarten ab 2027 einen deutlichen Anstieg des CO2-Preises f?r die Bereiche Geb?ude und Verkehr. Denn der bisher feststehende nationale CO2-Preis wird dann durch einen europ?ischen Emissionshandel abgel?st – mit freier Preisbildung am Markt.

Alternative: Erneuerbare Energie und moderne Holzfeuerst?tten
Holz ist laut EU-Beschluss als regenerative Energie anerkannt. Die klimaschonende Holzenergie ist CO2-neutral, regional verf?gbar und unverzichtbar f?r die Energiewende.
F?r Immobilienbesitzer und Bauherren bieten sich verschiedene L?sungen an. Wer seinen W?rmebedarf beispielsweise mit Solarthermie, einer W?rmepumpe und einer modernen Holzfeuerst?tte deckt, ist von der CO2-Steuer gar nicht erst betroffen. Da klassische Einzelraumfeuerst?tten wie Kachel?fen, Heizkamine, Kamin?fen und Pellet?fen keine Heizungsanlagen sind, unterliegen sie auch nicht dem GEG. Sie lassen sich frei und sehr flexibel mit anderen regenerativen Energietr?gern z. B. als Hybridheizsystem kombinieren. So kann eine Holzfeuerst?tte mit Wasserw?rmetauscher eine W?rmepumpe in der kalten Jahreszeit entlasten, deren Stromverbrauch senken und den Wirkungsgrad erh?hen. Zus?tzlicher Pluspunkt: Die mit Holz betriebene moderne Einzelraumfeuerung kann mit einem Anteil von 10 Prozent an den 65 Prozent der erneuerbaren Energien angerechnet werden, die das Heizungsgesetz (GEG) bei einem Neubau oder in Zukunft im Rahmen einer Modernisierung der Heizungsanlage fordert.

Freie Wahl f?r nachhaltige Zukunftsw?rme: Beratung durch Ofen- und Luftheizungsbauer
Immer mehr Verbraucher wollen die Wahl- und Kombinationsfreiheit f?r das ?kologisch und ?konomisch sinnvollste Heizsystem und f?r krisenfeste, zukunftssichere W?rmeversorgung. Moderne Holzfeuerst?tten erf?llen die W?nsche nach individuellem Wohndesign, urspr?nglichem Feuer-Erlebnis und gesundem W?rmekomfort, der ?kologisch wie ?konomisch wegweisend ist. F?r eine optimale Auslegung, Abstimmung und Integration der Holzfeuerst?tte in das W?rmekonzept des Geb?udes ist der Ofen- und Luftheizungsbauer der richtige Partner. Heizen mit Holz erm?glicht eine pers?nliche Energiewende – versorgungs- und zukunftssicher mit zeitgem??em, modernem Image. Adressen von Ofenbauern in der N?he gibt es auf www.kachelofenwelt.de

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