Ich bin dann mal weg

Gap Year, Sabbatical oder Workation? ARAG Experten mit einem Vergleich

In einer zunehmend flexibleren Arbeits- und Bildungswelt gewinnen Auszeiten immer mehr an Bedeutung – ob zur Orientierung, pers?nlichen Entwicklung oder zum „digitalen Tapetenwechsel“. Begriffe wie Gap Year, Sabbatical und Workation stehen f?r unterschiedliche Formen bewusster Pausen. Die ARAG Experten erkl?ren die Unterschiede und worauf es bei Planung und Absicherung ankommt.

Gap Year: Der Neustart nach Schule oder Studium
Ein Gap Year ist eine meist mehrere Monate lange Auszeit, die vor allem junge Menschen nach dem Schulabschluss oder zwischen Studium und Beruf nutzen. Im Vordergrund stehen pers?nliche Erfahrungen: Reisen, Freiwilligenarbeit, Praktika oder Sprachkurse sind typische Inhalte. Ziel ist es, sich zu orientieren, neue Kulturen kennenzulernen oder praktische Erfahrungen zu sammeln – ganz ohne beruflichen Druck.

Sabbatical: Die bewusste Auszeit vom Berufsleben
Ein Sabbatical ist ein vollst?ndiger Ausstieg auf Zeit. Und zwar ohne berufliche Verpflichtungen. Der Begriff stammt vom hebr?ischen Wort „Sabbat“, also Ruhetag. Immer mehr Unternehmen erm?glichen ihren Mitarbeitenden solche Auszeiten, ob zum Reisen, f?r pers?nliche Projekte oder zur Weiterbildung. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es laut ARAG Experten allerdings nicht. Ob ein Sabbatical m?glich ist, h?ngt von der Kulanz und den Angeboten des jeweiligen Arbeitgebers ab.

Die Umsetzung erfolgt meist ?ber unbezahlten Sonderurlaub, ein Lohnverzichtsmodell oder Langzeitarbeitskonten. Beim unbezahlten Urlaub entf?llt der Lohn ebenso wie der Sozialversicherungsschutz; es ist also die teuerste Variante. Beim Lohnverzicht wird ?ber eine gewisse Zeit hinweg ein Teil des Gehalts zur?ckgelegt, das sp?ter die Auszeit finanziert. Das Arbeitszeitkonto funktioniert ?hnlich: Hier werden ?berstunden und Urlaub angespart und sp?ter als zusammenh?ngende Freistellungszeit genommen.

Versicherungsschutz w?hrend der Auszeit
W?hrend eines Sabbaticals ist es essenziell, den Versicherungsschutz nicht zu vernachl?ssigen. Bei unbezahltem Urlaub entf?llt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz, ebenso wie die Beitragszahlung in die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer seine Absicherung nicht verlieren will, muss diese Beitr?ge eigenst?ndig weiterzahlen. Eine weltweit g?ltige Auslandskrankenversicherung ist nach Ansicht der ARAG Experten bei Reisen au?erhalb Europas unverzichtbar. Zus?tzlich sollten Reisende pr?fen, ob ihre Privathaftpflichtversicherung weltweit gilt – und gegebenenfalls erweitern.

Workation: Wenn der Job mitreist
Das Kunstwort „Workation“ setzt sich aus den englischen Begriffen „Work“ und „Vacation“ zusammen. Dahinter steckt die Idee, ortsunabh?ngig zu arbeiten. Und zwar am liebsten dort, wo andere Urlaub machen. M?glich wird das durch die Digitalisierung, die in vielen Branchen mobiles Arbeiten l?ngst etabliert hat. Eine Workation kann in Deutschland stattfinden, ist aber besonders beliebt in s?dlichen, sonnigen L?ndern. ?ber 80 Prozent der Besch?ftigten w?rden gern den deutschen Winter gegen die W?rme S?deuropas eintauschen. Ebenso viele glauben, dass diese Form des Arbeitens ihre Work-Life-Balance verbessert und ihre Produktivit?t steigert.

Trotz des ver?nderten Arbeitsorts bleibt bei einer Workation in der Regel der Hauptarbeitsplatz in Deutschland. Das bedeutet, deutsches Arbeitsrecht gilt weiterhin. Dennoch k?nnen im jeweiligen Zielland zus?tzliche Regelungen gelten, etwa zu Feiertagen, Pausenzeiten oder Verg?tung. So kann es vorkommen, dass deutsche Feiertage vor Ort keine Rolle spielen, daf?r aber die landestypischen freien Tage gelten. Die ARAG Experten empfehlen, alle Details im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu besprechen – insbesondere bei Zeitverschiebungen oder ver?nderten Arbeitszeiten.

Sozialversicherung und Krankenversicherung bei Workation
Innerhalb der Europ?ischen Union, des Europ?ischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und dem Vereinigten K?nigreich bleibt der Versicherungsschutz in der deutschen Sozialversicherung bestehen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Aufenthalt nicht l?nger als 24 Monate dauert und eine sogenannte A1-Bescheinigung vorliegt. Diese befreit von der ausl?ndischen Sozialversicherungspflicht und wird f?r gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse, f?r privat Versicherte von der Rentenversicherung ausgestellt.

Anders verh?lt es sich in Drittstaaten au?erhalb Europas, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. In solchen F?llen kann es zur doppelten Beitragspflicht kommen. Zudem kann es sinnvoll sein, eine zus?tzliche Auslandskrankenversicherung abzuschlie?en, die auch bei beruflicher T?tigkeit greift. Private Krankenversicherungen bieten oft weltweiten Schutz f?r begrenzte Zeit. Wer l?nger bleiben m?chte, sollte pr?fen, ob der Vertrag f?r diese Zeit ruhend gestellt und durch eine Anwartschaft erg?nzt werden kann.

Steuerliche Fragen bei Workation
In steuerlicher Hinsicht zahlen Arbeitnehmer w?hrend einer Workation meist weiterhin in Deutschland Steuern, solange sie nicht l?nger als 183 Tage im Ausland arbeiten, ihr Gehalt vom deutschen Arbeitgeber beziehen und der Wohnsitz in Deutschland bleibt. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland, kann sich die Steuerpflicht jedoch verschieben. Auch wer den Wohnsitz im Ausland anmeldet, kann dort steuerpflichtig werden. Die ARAG Experten empfehlen, sich rechtzeitig steuerlich beraten zu lassen – insbesondere bei l?ngeren Aufenthalten oder bei T?tigkeiten in mehreren L?ndern.

Vorbereitung ist alles
Je nach Reiseziel sind Impfungen, Visa oder ein internationaler F?hrerschein notwendig. Impfungen sollten fr?hzeitig geplant werden, da viele davon einen zeitlichen Vorlauf ben?tigen. Werden regelm??ig Medikamente eingenommen, sollten diese ausreichend mitgef?hrt werden, wenn m?glich, mit einer ?rztlichen Bescheinigung in englischer Sprache. Auch eine kleine Reiseapotheke f?r Notf?lle sollte nicht fehlen.

Technisch und finanziell ist ebenfalls Vorbereitung gefragt. Eine Kreditkarte ist heute in vielen L?ndern unerl?sslich. Die ARAG Experten raten sogar zur zweiten Karte als Backup. Auslandseinsatzgeb?hren oder Bargeldabhebungen k?nnen sich stark unterscheiden. Sogenannte Multiw?hrungskonten wie z. B. Wise oder Revolut k?nnen f?r den Auslandsaufenthalt oft eine g?nstigere Variante sein, als die herk?mmliche Kreditkarte. Beim Mobilfunk kann eine lokale SIM-Karte helfen, hohe Roamingkosten zu vermeiden.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h?ren?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Keywords:Gap,Year,Sabbatical,Workation,ARAG,Experten,Arbeit,Bildung,Job,Tapetenwechsel,Neustart,Schule,Studium,Beruf,Schulabschluss,Freiwilligenjahr,Sprachkurs,Berufsleben,Auszeit,Sonderurlaub,Lohnverzicht

adresse

Powered by WPeMatico

Anzeigen