(Keine) Geheime Kommandosache

Kommanditisten, Rechte

Viele Unternehmen haben einen oder mehrere Kommanditisten, und gelegentlich stellt sich für ein Unternehmen auch die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Kommanditisten mit ins Boot zu nehmen. Vor diesem Hintergrund wird in der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) zuweilen auch die Frage gestellt nach den Rechten der Kommanditisten. In seinem kostenlosen Schulungsvideo stellt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert die fünf wichtigsten Rechte des Kommanditisten vor und erläutert die Zusammenhänge.

Bevor man sich gleich auf die Beantwortung der Frage „Nennen Sie die Rechte der Kommanditisten“ stürzt und dabei ins Schleudern gerät, ist es hilfreich, kurz die Zusammenhänge zu rekapitulieren: Das Thema Kommanditist gehört zur KG, also zu einer Personengesellschaft. Ein Kommanditist innerhalb einer KG ist ein Teilhafter. Als solcher hat er sowohl Pflichten als auch Rechte. Und im Wesentlichen sind es fünf grundlegende Rechte, die dem Kommanditisten zustehen.

Fünf wesentliche Rechte des Kommanditisten

Zunächst einmal sind Kommanditisten sind von Geschäftsführung und Vertretung ausdrücklich ausgeschlossen. Sie haben also ausdrücklich kein Recht, die Geschäfte zu führen. Sie haben allerdings ein Kontrollrecht.

Mit dem Kontrollrecht verbunden ist das Einsichtsrecht. Die Einsicht bezieht sich auf Jahresabschlüsse und Bücher, kurz Bilanzen genannt. Mit Bilanz ist hier der Jahresabschluss gemeint.

Dann haben die Kommanditisten ein Widerspruchsrecht. Dieses Widerspruchsrecht gilt allerdings nur im Hinblick auf außergewöhnliche Geschäfte. Hier muss man die Hintergründe kennen: Der Kommanditist ist eine Art stiller Teilhaber. Das heißt: Er leistet eine Einlage und erwartet dafür eine Verzinsung. Das ist seine Motivation. Wenn nun diese Gesellschaft etwas Außergewöhnliches macht, auch eine außergewöhnliche Investition bzw. eine außergewöhnlich hohe Investition tätigt, dann hat er ein Widerspruchsrecht. Hier kann man im Einzelfall natürlich drüber streiten, wie weit das geht und wann es einsetzt.

Viertens hat der Kommanditist ein Recht auf Gewinnbeteiligung. Das ist ja im Prinzip seine Motivation, dass er sich beteiligt. Denn die Geschäfte kann er nicht führen, vertreten darf er die Gesellschaft auch nicht, aber er hat ein Recht auf Gewinnbeteiligung.

Und er hat ein Recht auf Kündigung. Das heißt: Er kann sich aus diesem stillen Gesellschafterverhältnis auch wieder herauslösen durch Kündigung.

Das komplette, kostenlose Video „Kommanditisten, Rechte“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).

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