Essen – „?ber die K?nstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbst?ndige K?nstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, und weist darauf hin, dass die selbstst?ndigen K?nstler und Publizisten, wie abh?ngig besch?ftigte Arbeitnehmer, die H?lfte ihrer Sozialversicherungsbeitr?ge selbst tragen.
Die andere (Beitrags-) H?lfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die K?nstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die k?nstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Der Abgabesatz wird j?hrlich f?r das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt (BMAS online, Meldung v. 11.7.2024 (il) Fundstelle(n): NWB QAAAJ-70936) und betr?gt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstst?ndige K?nstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Das Bundesministerium f?r Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 11.7.2024 die Ressort- und Verb?ndebeteiligung zur Bestimmung der K?nstlersozialabgabe f?r das Jahr 2025 eingeleitet. Danach soll der Abgabesatz zur K?nstlersozialversicherung unver?ndert 5,0 Prozent betragen.
Weitere Informationen zur K?nstlersozialversicherung sind auf der Homepage des BMAS ver?ffentlicht: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Kuenstlersozialversicherung/kuenstlersozialversicherung.html
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