Minijob: Was bei schwankendem Verdienst erlaubt ist

Essen – Ein Minijob bietet Flexibilit?t – auch beim Verdienst. Doch was passiert, wenn der monatliche Verdienst schwankt? Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erkl?rt, dass viele nicht wissen, dass die monatliche Verdienstgrenze unter bestimmten Voraussetzungen ?berschritten werden darf und was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten m?ssen, wenn der Verdienst eines Minijobbers unterschiedlich hoch ist.

Schwankender Verdienst im Minijob

– Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber m?ssen den regelm??igen Verdienst vorausschauend sch?tzen.
– Saisonale Unterschiede sind normal und k?nnen ber?cksichtigt werden.
– Erhebliche oder dauerhafte Abweichungen f?hren zur sozialversicherungspflichtigen Besch?ftigung.
– Unvorhersehbare ?berschreitungen sind nur in Ausnahmef?llen erlaubt.
– Wird die Jahresverdienstgrenze eingehalten, ist ein mehrmaliges ?berschreiten der monatlichen Verdienstgrenze in der Regel m?glich.
– Wird die Jahresverdienstgrenze ?berschritten, darf dies nur in zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar erfolgen.

Was bedeutet „schwankender Verdienst“?

„Nicht jeder Minijob verl?uft jeden Monat gleich. Viele Besch?ftigte arbeiten mal mehr oder mal weniger Stunden. Solche Schwankungen sind grunds?tzlich m?glich, solange bestimmte Regeln eingehalten werden“, gibt Steuerberater Roland Franz zu bedenken.

Wie viel d?rfen Minijobber verdienen?

Der monatliche Verdienst in einem Minijob darf im Durchschnitt 556 Euro nicht ?berschreiten. Entscheidend ist dabei nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt ?ber ein ganzes Jahr. Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt ein Minijob vor, solange die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird.

F?r das Jahr 2025 betr?gt die Jahresverdienstgrenze 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro). Im Jahr 2026 steigen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze. Minijobberinnen und Minijobber d?rfen dann 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr verdienen.

Wie l?sst sich ein schwankender Verdienst gut planen?

„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sch?tzen zu Beginn der Besch?ftigung den voraussichtlichen Verdienst f?r die n?chsten 12 Monate. Diese Prognose hilft, ?berschreitungen der Verdienstgrenze beim Minijob zu vermeiden.

Ist die Besch?ftigung auf weniger als 12 Monate befristet, ist die Anzahl der Besch?ftigungsmonate entscheidend“, erl?utert Steuerberater Roland Franz.

Die Schritte f?r die Berechnung sind einfach:

– den voraussichtlichen Verdienst der einzelnen Monate sch?tzen (max. 12 Monate)
– alle Monatsverdienste addieren
– durch 12 Monate (oder die tats?chlichen Besch?ftigungsmonate) teilen

Liegt das Ergebnis bei maximal 556 Euro (in 2025), handelt es sich um einen Minijob.

?ndern sich der Arbeitsumfang oder der Verdienst dauerhaft, m?ssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Prognose neu erstellen. Sp?testens nach Ablauf eines Zeitjahres m?ssen sie die Besch?ftigung neu beurteilen.

Erhebliche Schwankungen: Wann liegt kein Minijob vor?

„Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber nur f?r wenige Monate mit hohem Verdienst und reduziert dieser sich danach stark, liegt eine erhebliche Schwankung vor. Diese Schwankungen ver?ndern den Charakter der Besch?ftigung“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz und f?hrt fort: „Es handelt sich dann nicht mehr durchgehend um dieselbe Besch?ftigung. Die T?tigkeit wird deshalb nicht einheitlich beurteilt, auch wenn der Jahresverdienst die Minijob-Grenze nicht ?bersteigt.“

Was sind nicht planbare Schwankungen?

Nicht alle Schwankungen im Verdienst sind vorhersehbar und planbar. So kann es beispielsweise durch eine Krankheitsvertretung vorkommen, dass der Verdienst die j?hrliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro (in 2025) ?berschreitet. Diese ?berschreitungen sind unter den folgenden Voraussetzungen m?glich:

– Das ?berschreiten muss unvorhersehbar sein.
– Es kommt nur gelegentlich vor (maximal zweimal in 12 Monaten).
– Der Verdienst darf nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze betragen (maximal 1.112 Euro pro Monat).

Quelle:
Minijob-Zentrale online, Beitrag unter: https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-schwankender-verdienst/
NWB-VerlagGAAAK-03682

Keywords:Minijob, schwankender Verdienst, Verdienstgrenze 2025/2026, Jahresverdienstgrenze, Mindestlohn, 556 Euro, 603 Euro, Sozialversicherungspflicht, Arbeitgeberpflichten, Prognoseberechnung, Saisonarbeit

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