Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert ?ber bevorstehende ?nderungen bei Mindestlohn und Minijobs und dass der Mindestlohn im Jahr 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben wird. Damit steigt auch die daran gekoppelte Verdienstgrenze f?r Minijobs von derzeit 538 Euro auf 556 Euro pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.672 Euro.
Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Erh?ht sich der gesetzliche Mindestlohn, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst.
„Trotz Erh?hung des Mindestlohns bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden f?r Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Verdient der Besch?ftigte mehr als den Mindestlohn, verringert sich die maximal m?gliche Arbeitszeit im Minijob“, gibt Steuerberater Roland Franz zu bedenken.
Quelle: Minijob-Zentrale, Newsletter 10/2024 (il)
Fundstelle: NWB LAAAJ-77954
Keywords:Minijobs:,Mindestlohn
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