Nicht reden: Handeln! schuhplus unterstützt Robert Koch-Institut in der Corona-Forschung

Hohes Corona-Risiko in Deutschland

Es ist eine Gefahr, die uns alle betrifft und uns spürbar begegnet. Nach der Schließung von Schulen und Kitas greifen seit Dienstag, 17.03.2020, verstärkte Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus“ einzudämmen. Eine absolute Relevanz, denn ein Ende dieser Krise ist noch nicht in Sicht, im Gegenteil: Das Robert Koch-Institut (RKI) stuft das Gesundheitsrisiko für Deutschland jetzt als „hoch“ ein. Die Covid-19-Fallzahlen hierzulande entwickeln sich sehr dynamisch. Das RKI hat nun seine Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung angehoben.

Hohes Corona-Risiko in Deutschland
Das RKI ging bisher davon aus, dass für die Gesamtbevölkerung ein „mäßiges“ Risiko besteht, doch „wir schätzen das Risiko für die Gesundheit hierzulande nun als ‚hoch‘ ein“, erklärte RKI-Chef Lothar Wieler. Grund für die Änderung seien die enorm steigenden Fallzahlen sowie die Rückmeldungen aus den nationalen Gesundheitsämtern sowie den Kliniken. Es sei dabei unabdingbar, dass sich die Deutschen an die seit Montag verhängten Anweisungen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens halten, betont Wieler. „Wir betreiben weiterhin die Strategie der Eindämmung, um die Behandlungskapazitäten nicht zu überfordern, denn jede Infektionskette, die wir vermeiden können, verhindert eine weitere Ausbreitung“, so der Forscher.

Keine Chance für Corona – schuhplus startet Spendenaktion
Unter dem Motto „Gemeinsam gegen Corona“ startet schuhplus – Schuhe in Übergrößen – ab heute eine Spendenaktion, um die Forschungsarbeiten am Robert-Koch-Institut zu unterstützen. Von jeder Bestellung fließen fortan fünf Euro direkt ans RKI, eine Maßnahme, um die lebensnotwendige Arbeit der Forschung zu unterstützen, betont Geschäftsführer Kay Zimmer. „Die aktuelle Situation zeigt, wie unfassbar zerbrechlich wir alle sind. Und es verdeutlicht, wie einschneidend von heute auf morgen die Welt sich verändern kann. Prozesse der Globalisierung sind für uns zum Alltag geworden. Wir reisen von A nach B, machen uns die Welt gedankenlos zu einer jederzeit abrufbaren Ware, die funktionieren muss. Das Virus zeigt uns, wie schnell eine Ordnung kippen kann. Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation helfen nun, international nach Lösungen zu forschen – und es zeigt uns, wie wertvoll unsere Gesundheit ist. Covid-19 setzt dafür ein mächtiges Zeichen. In so einer Situation müssen wir nicht nur alle zusammenhalten, sondern auch der Forschung alles ermöglichen, damit zeitnah Normalität statt Panik wieder unser Leben dominiert.“

Erlass: Zum Schutze das öffentliche Leben drastisch reduzieren
Bund und Länder haben sich in einer Verordnung auf weitreichende Regularien verständigt. Neben der bereits erfolgten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen gilt ab sofort auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

-Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
-Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
-Kinos,
-Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
-Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
-Volkshochschulen und Jugendhäuser,
-öffentliche Bibliotheken,
-Vergnügungsstätten sowie
-Prostitutionsstätten.

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich. Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist, Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.. Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

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