Die ?nderungen betreffen unter anderem die Umsatzsteuer, steuerliche Investitionsanreize, Abgabefristen f?r Steuererkl?rungen, Energie- und Stromsteuer sowie zahlreiche weitere Bereiche, die Unternehmen bei ihrer strategischen und operativen Ausrichtung ber?cksichtigen m?ssen.
1. Dauerhafte Umsatzsteuerentlastung f?r Gastronomie und Catering
Eines der markantesten Ergebnisse der j?ngsten Steuerreform ist die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 %. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt f?r Essen in Restaurants, Cafes und Catering-Dienstleistungen – mit Ausnahme von Getr?nken, die weiterhin dem regul?ren Satz von 19 % unterliegen. Damit wird die w?hrend der Corona-Pandemie eingef?hrte Erm??igung nicht nur zeitlich verl?ngert, sondern dauerhaft im Gesetz verankert. Diese Ma?nahme soll die Branche nachhaltig entlasten und Wettbewerbsnachteile gegen?ber anderen Verzehrformen reduzieren.
2. Steuerliche Investitionsanreize f?r Unternehmen
Deutschland hat f?r 2026 ein umfassendes steuerliches Investitionsprogramm beschlossen, das darauf abzielt, den Wirtschaftsstandort zu st?rken. Wesentliche Elemente sind:
-Die Einf?hrung einer degressiven Abschreibung: Unternehmen k?nnen f?r betriebliche Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 bis zu 30 % im ersten Jahr abschreiben. Diese Regelung erleichtert insbesondere Investitionen in Sachanlagen und f?rdert Wirtschaftswachstum sowie Modernisierungsprojekte.
-Die Erweiterung der Forschungszulage ab 2026: Die maximale Bemessungsgrundlage steigt von 10 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR und es wird ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag eingef?hrt, was Forschung und Entwicklung steuerlich attraktiver macht.
-Im Rahmen eines langfristig angelegten Programms soll der K?rperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 % ab 2028 um 1 Prozentpunkt pro Jahr sinken und bis 2032 auf 10 % fallen. Diese strukturelle Steuerentlastung soll Deutschland im internationalen Wettbewerb st?rken.
3. Energie- und Stromsteuerentlastung
F?r viele produzierende Unternehmen sowie energieintensive Betriebe tritt zum 1. Januar 2026 eine sp?rbare Entlastung bei der Energiebesteuerung in Kraft. Die Stromsteuer wird langfristig auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Dadurch profitieren zahlreiche Branchen, darunter Chemie-, Metall- und Maschinenbau-Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit hohem Energiebedarf. Zudem werden die ?bertragungsnetzentgelte gesenkt, was die Energiekosten weiter reduziert.
4. ?nderungen bei K?rperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflichten
Das Steuer?nderungsgesetz 2025 bringt auch ?nderungen f?r gemeinn?tzige K?rperschaften: Die Freigrenze f?r den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch?ftsbetrieb wurde von 45.000 EUR auf 50.000 EUR erh?ht, was zu einer sp?rbaren b?rokratischen Entlastung f?r kleine Vereine und Organisationen f?hren kann.
5. Weitere relevante steuerliche Anpassungen
Neben den gro?en Reformma?nahmen gibt es zahlreiche weitere kleinere, aber f?r Unternehmer relevante ?nderungen:
-Erh?hung steuerlicher Freibetr?ge: Die steuerlichen Grund- und Freibetr?ge werden angepasst, was sich auch auf die Belastung von Unternehmereinkommen auswirkt.
-Steuerliche F?rderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch wieder eingef?hrte Agrardiesel-Entlastung.
-?bungsleiter- und Ehrenamtspauschalen steigen, was f?r Unternehmen mit ehrenamtlich Engagierten in der Belegschaft steuerliche Erleichterungen bringen kann.
6. Wichtige Fristen 2026 f?r Unternehmer
Unternehmer sollten f?r das Jahr 2026 besonders folgende Steuerfristen im Blick behalten:
-Abgabe der Einkommensteuererkl?rungen:
– F?r das Steuerjahr 2024 ohne steuerlichen Berater: 30. April 2026.
– F?r das Jahr 2025 ohne Berater: 31. Juli 2026.
– F?r das Jahr 2025 mit Steuerberater: 1. M?rz 2027.
Diese Fristen gelten f?r Unternehmer gleicherma?en, je nachdem, ob ein Steuerberater beteiligt ist.
-Festsetzungsverj?hrung: Am 31.12.2025 laufen f?r viele Steuerarten (u. a. Umsatz- und Gewerbesteuer) die vierj?hrigen Festsetzungsverj?hrungsfristen f?r die Veranlagungszeitr?ume 2019 und 2020 ab. Unternehmer sollten daher ihre Bescheide auf m?gliche ?nderungen pr?fen, bevor die Bescheide endg?ltig unanfechtbar werden.
-Elektronische Kassensysteme: Ab 2026 m?ssen alle elektronischen Kassensysteme im Finanzamt-Portal MeinELSTER mit Seriennummer, TSE-Daten und Inbetriebnahmedatum gemeldet werden. Dies betrifft viele Unternehmen im Handel und der Gastronomie und sollte technisch zeitnah umgesetzt werden.
7. Fazit – 2026 als Weichenjahr f?r Unternehmen
Das Jahr 2026 bringt eine Reihe substantieller steuerlicher ?nderungen f?r Unternehmer – von dauerhaften Umsatzsteuersenkungen ?ber verst?rkte Investitionsanreize bis hin zu wichtigen Fristen f?r Steuererkl?rungen und technische Meldepflichten. Die neuen Regelungen bieten Chancen zur Steuerentlastung und zur St?rkung der Wettbewerbsf?higkeit, aber sie erfordern auch eine zeitnahe Anpassung der internen Steuer- und Finanzprozesse.
Unternehmer sollten daher ihre Steuerplanung fr?hzeitig ?berpr?fen, um steuerliche Vorteile zu nutzen, Fristen einzuhalten und auf neue administrative Anforderungen vorbereitet zu sein. Eine enge Abstimmung mit dem steuerlichen Berater lohnt sich insbesondere angesichts der Vielzahl der ?nderungen und ihrer m?glichen finanziellen Auswirkungen.
Keywords:Steuerreform 2026, Umsatzsteuer Gastronomie (7 %), Degressive Abschreibung, Investitionsanreize, Forschungszulage, K?rperschaftsteuer, Energie- und Stromsteuer, Steuerliche Entlastungen f?r Unternehme
Powered by WPeMatico