UK Supreme Court bestätigt Einfrieren der Superyacht „Phi“

Exekutivbefugnisse im Fokus: UK Supreme Court best?tigt Einfrieren der Superyacht „Phi“ – weitreichende Risiken f?r Yacht-Eigner

Frankfurt am Main, 1. August 2025
In der Entscheidung Dalston Projects Ltd & Ors v Secretary of State for Transport [2025] UKSC 30 hat der UK Supreme Court am 29. Juli 2025 die Festsetzung der 59 m-Superyacht Phi best?tigt, obwohl deren juristische und wirtschaftliche Eigent?merin nicht auf einer Sanktionsliste aufgef?hrt ist. Das Urteil stellt einen Pr?zedenzfall dar und erweitert die Exekutivbefugnisse gem?? den Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019 (SI 2019/855) erheblich.
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Kernbotschaften
-Rechtm??igkeit best?tigt: Das h?chste britische Gericht billigt das Asset-Freeze rein aufgrund einer „wirtschaftlich plausiblen Verbindung“ zu Russland (?? 57C-D SI 2019/855).
-Vier-Stufen-Proportionalit?tstest: Erstmals wurde der in Bank Mellat (No 2) entwickelte Test (legitimer Zweck, sachlicher Zusammenhang, Erforderlichkeit, Angemessenheit) auf maritime Sanktionen angewandt.
-Erweiterte Executive Powers: Ministerien k?nnen k?nftig Luxusg?ter auch ohne Listung des Eigent?mers einfrieren.
-Hohe Risiken f?r Eigner: Unvorhersehbare Beschlagnahme, enorme Folgekosten, Reputations- und Gesch?ftssch?den sowie aufwendige Lizenzverfahren.
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Hintergrund und Bedeutung
Am 28. M?rz 2022 ordnete der Secretary of State for Transport unter Berufung auf ?? 57C-D SI 2019/855 die Festsetzung der Phi am South Dock in London an. Die Eignerin Dalston Projects Ltd (St. Kitts & Nevis) und der wirtschaftliche Eigent?mer Sergei G. Naumenko gingen in High Court und Court of Appeal erfolglos vor. Mit der nun rechtskr?ftigen UKSC-Entscheidung ist klar: Selbst unbescholtene Yacht-Eigner k?nnen in den Orkan geopolitischer Sanktionen geraten.
„Die Phi-Entscheidung markiert einen Wendepunkt: Indirekte Verbindungen gen?gen, um selbst unbeteiligte Eigner zu treffen. Yachtbesitzer m?ssen ihre Anlagen deshalb schon heute mit rigoroser Compliance, belastbaren Rechtsvehikeln und pr?ventiven Notfallpl?nen sch?tzen“,
so Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Ph. Schlie?mann, spezialisiert auf Yacht-Recht.
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Zentrale Risiken f?r Superyacht-Eigner
-Unvorhersehbare Beschlagnahme: Kein Vorabhinweis, selbst bei Routine-Liegezeiten in EU/UK-Gew?ssern.
-Reputations- und Gesch?ftsrisiken: Charter- und Finanzierungsabbr?che; Versicherungsdeckungen werden ausgesetzt oder teurer.
-Durchgriff auf komplexe Strukturen: „Look-through“-Pr?fung durch Beh?rden erfasst Trusts, SPVs und Stiftungen.
-Monatelange Lizenzverfahren: Antr?ge nach Reg 64 SI 2019/855 und ? 15 SAMLA ziehen Kosten und Unsicherheiten in die L?nge.
-Begrenzter gerichtlicher Spielraum: Hohe Deferenz nationaler Gerichte in Foreign-Policy-Fragen; langsame und unsichere EGMR-Verfahren.
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Empfehlungen f?r pr?ventive Ma?nahmen
1.Sanktions-Due-Diligence vor Erwerb: Vollst?ndige Offenlegung aller wirtschaftlichen Beteiligten und Finanzierungsquellen.
2.Fortlaufendes Compliance-Monitoring: Regelm??ige Aktualisierung von KYC-Daten, Chartervertr?gen und Eigent?merstrukturen.
3.Substanzstarke Rechtsvehikel: Errichtung authentischer Trusts/Stiftungen mit realen Governance-Elementen in risikoarmen EEA-Jurisdiktionen.
4.Geofencing & Notfallh?fen: Vertragliche Verbote f?r UK-Anl?ufe ohne Lizenz; alternative Wartungs- und Liegepl?tze vorplanen.
5.Finanzielle Absicherung: Captive-Versicherungen in neutralen Staaten; Treuhandfonds f?r Crew- und Betriebskosten.

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