Unterwegs im Steuerdschungel

So wird der Dienstwagen richtig versteuert

Zusatzleistungen gelten als die wichtigsten Mitarbeiter-Benefits, um Fachkr?fte nicht nur zu locken, sondern sie auch zu halten. Fast die H?lfte der Gen-Z-Arbeitnehmer h?lt Unternehmen mit Mobilit?tsangeboten f?r die attraktiveren Arbeitgeber (48 Prozent). Weit oben auf ihrer Wunschliste steht der Dienstwagen. Laut einer repr?sentativen Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Toluna im Auftrag der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH k?nnen sich zwei Drittel der 18- bis 28-J?hrigen vorstellen, ein elektrifiziertes Fahrzeug als Firmenwagen zu nutzen. Doch stehen nicht nur E-Autos hoch im Kurs. Ein solches Gehaltsextra hat oft weitere Vorteile. So zahlt der Arbeitgeber h?ufig Kosten f?r den privaten Strom- oder Spritverbrauch. Reparaturen ?bernimmt die Vertragswerkstatt und wenn das Fahrzeug ausf?llt, steht ein passender Ersatz zur Verf?gung. „Beim Dienstwagen gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten – allen voran bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils“, wei? Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor f?r Steuerrecht an der FOM Hochschule und gesch?ftsf?hrender Partner der Kanzlei JUHN Partner.

Dienstwagen und 1-Prozent-Regelung

„Wird ein Dienstfahrzeug auch privat genutzt, gilt das als Sachzuwendung und damit als ein geldwerter Vorteil“, betont Juhn. Entsprechend muss der Nutzwert als Arbeitslohn versteuert werden. Um zu ermitteln, wie hoch der Anteil des Finanzamts ist, gibt es grunds?tzlich zwei M?glichkeiten, wobei sich erhebliche Unterschiede bei der Steuer zwischen den beiden Optionen ergeben k?nnen. „Bei reinen Verbrennern wird der private Nutzungsanteil mit der sogenannten 1-Prozent-Regelung pauschal ermittelt“, erkl?rt der Steuerprofi. „Veranschlagt wird hier pro Monat 1 Prozent des Fahrzeuglistenpreises (brutto).“ Betr?gt der beispielsweise 50.000 Euro, ist der monatliche geldwerte Vorteil f?r die Privatnutzung 500 Euro. „F?r Trips zwischen Wohnung und erster T?tigkeitsst?tte erh?ht sich der Betrag um 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer“, erg?nzt der Experte. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern kommen zu den 500 Euro nochmals 300 Euro monatlich hinzu, sodass beim Bruttoarbeitsentgelt insgesamt 800 Euro mehr zu versteuern sind. „Bei doppelter Haushaltsf?hrung, also, wenn Arbeitnehmer aus beruflichen Gr?nden eine Zweitwohnung ben?tigen, kommen noch einmal 0,002 Prozent pro Heimfahrt hinzu, vorausgesetzt, die Kosten lassen sich nicht als Werbungskosten absetzen.“ Statt der Pauschale k?nnen Arbeitnehmer sich aber auch f?r eine Einzelbewertung entscheiden. Laut Steuerprofi ist das f?r Menschen g?nstiger, die weniger als 15 Tage pro Monat ins Office pendeln. F?r jede einzelne Fahrt ins B?ro setzen sie dann 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer an. Das geht allerdings f?r maximal 180 Tage, die einzeln schriftlich nachgewiesen werden m?ssen. „G?nstiger wird es, wenn es sich bei dem Firmenwagen um einen Plug-in-Hybriden oder ein Elektroauto handelt“, f?hrt Juhn aus. Bei Ersterem kann gem?? des Bruchteilsansatzes der Bruttolistenpreis zur H?lfte angesetzt werden, etwa wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von h?chstens 50 Gramm pro Kilometer hat. Bei einem neu angeschafften Stromer (nach dem 31.12.2023) sinkt die Bemessungsgrundlage sogar auf 25 Prozent – vorausgesetzt, der Listenpreis bleibt unterhalb der aktuellen Bemessungsgrenze von 70.000 Euro. „Wird der Kabinettsentwurf f?r den Bundeshaushalt 2025 beschlossen, soll dieser Wert sogar auf 95.000 Euro steigen, sodass auch Fahrer von Premiumwagen von dem verg?nstigten Ansatz profitieren“, erg?nzt der Profi und f?gt hinzu: „Bisher zeigt sich der Gesetzgeber hier weniger gro?z?gig.“ Bei E-Autos, die teurer als 70.000 Euro sind, darf die Besteuerung gem?? Bruchteilsansatz lediglich um die H?lfte reduziert werden, sofern die Anschaffung hierf?r in die Zeit zwischen Januar 2019 und Dezember 2030 f?llt.

Option 2: Fahrtenbuch

Alternativ l?sst sich der geldwerte Vorteil des Dienstwagens auch durch ein Fahrtenbuch ermitteln. Um alle Reisen vollst?ndig wiederzugeben, muss dieses zeitnah, fortlaufend und in dokumentensicherer Form gepflegt werden, also so, dass alle ?nderungen nachvollziehbar sind. „F?r berufliche Trips existieren Mindestvorgaben des Bundesfinanzhofs“, so Juhn. Entsprechend gilt es gut lesbar folgende Angaben zu vermerken: Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt, Reiseziel mit genauer Adresse bzw. die genaue Reiseroute, Reisezweck sowie der Gesamtkilometerstand am Ende der Fahrt. „Verschiedene Teilabschnitte einer Reise lassen sich zu einem Eintrag zusammenfassen, beispielsweise, wenn die aufgesuchten Kunden in zeitlicher Reihenfolge aufgef?hrt werden“, f?gt der Steuerprofi hinzu. Bei der privaten Nutzung gen?gt es, den Gesamtkilometerstand vor und nach der Fahrt zu notieren. Ein Beispiel zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage veranschaulicht Prof. Juhn: „Wer mit dem Verbrenner im Jahr 24.000 Kilometer f?hrt und Aufwendungen f?r Benzin, Werkstatt und Kfz-Versicherung in H?he von 6.000 Euro hat, kann mit einem Kostenaufwand von 0,25 Euro pro Kilometer rechnen. Wurden 3.600 Kilometer privat gefahren, ergeben sich 900 Euro (3.600 multipliziert mit 0,25 Euro pro Kilometer), die der Fiskus als geldwerten Vorteil zu den Eink?nften aus dem Arbeitnehmerverh?ltnis hinzurechnet.“ Und weiter macht der Spezialist deutlich: „Im direkten Vergleich mit der 1-Prozent-Regel – wieder mit einem Listenpreis von 50.000 Euro und ohne die Distanz zwischen Wohnung und erster T?tigkeitsst?tte zu ber?cksichtigen – betr?gt der geldwerte Vorteil 6.000 Euro.“ Entsprechend r?t er, sich die eigene Nutzung des Dienstfahrzeugs genau anzuschauen. Grunds?tzlich besteht hier zwar eine Wahlfreiheit, allerdings lohnt sich die 1-Prozent-Regel eher f?r Menschen, die einen hohen privaten Anteil bei der Nutzung des Firmenfahrzeugs verbuchen. „Sind Arbeitnehmer haupts?chlich gesch?ftlich unterwegs, ist ein Fahrtenbuch meist die bessere L?sung“, empfiehlt der Fachmann. „Allerdings ist hier ein hohes Ma? an Selbstdisziplin gefordert. Befindet das Finanzamt nach seiner Pr?fung das Fahrtenbuch als mangelhaft, wird trotzdem nach der 1-Prozent-Regel besteuert – und der ganze Aufwand war vergebens“.

Weitere Informationen unter: https://www.juhn.com/glossar/firmenwagenbesteuerung/

Keywords:Mitarbeiter-Benefits, Mobilit?tsangebote, Dienstwagen, Versteuerung, Fahrtenbuch,

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