F?r die meisten Sch?ler ist eine Klassenfahrt der H?hepunkt des Schuljahres. Nicht zuletzt f?hrt sie zu spannenden Reisezielen in Deutschland oder gar Europa. Bei den Lehrkr?ften bedeuten die mehrt?gigen Ausfl?ge jedoch erhebliche Vorbereitungen und Dienst rund um die Uhr. Was f?r Regelungen auf Klassenfahrten gelten und wo Stolpersteine liegen, wissen die ARAG Experten.
Teilnahme: Pflicht oder K?r?
Bevor es auf gro?e Fahrt geht, m?ssen die Eltern nicht nur umfassend informiert werden, sondern auch ihr Einverst?ndnis geben. Und wie jede Schulveranstaltung muss auch eine Klassenfahrt von der Schulleitung genehmigt werden. Lehrer im Beamtenstatus oder im Angestelltenverh?ltnis sind laut ARAG Experten zur Durchf?hrung von Schulfahrten verpflichtet. Auch f?r Sch?ler sind Klassenfahrten verpflichtend. Es gibt allerdings Gr?nde, die eine Befreiung rechtfertigen k?nnten, wie z. B. gesundheitliche Probleme, famili?re Verpflichtungen oder religi?se Gr?nde. In solchen F?llen entscheidet in der Regel die Schulleitung ?ber eine m?gliche Befreiung, nachdem Eltern oder Erziehungsberechtigte einen entsprechenden schriftlichen Antrag gestellt haben. In Ausnahmef?llen kann auch der Klassenlehrer eine Empfehlung aussprechen, die von der Schulleitung gepr?ft wird. Je nach Bundesland kann es auch erforderlich sein, dass ein ?rztliches Attest oder andere Nachweise vorgelegt werden.
Zu Hause bleiben und auf dem Sofa chillen?
Bleibt ein Sch?ler zu Hause, ist die Schule verpflichtet, alternative Lernangebote w?hrend der Abwesenheit seiner Klasse bereitzustellen. Daher haben Sch?ler, die von einer Klassenfahrt befreit sind, in der Regel keinen Unterrichtsausfall. Stattdessen m?ssen sie eine Ersatzaufgabe bearbeiten oder am Unterricht in einer anderen Klasse teilnehmen.
Welche Gesetze und Richtlinien m?ssen beachtet werden?
W?hrend der Schulfahrt gelten das Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes und die Schulordnung. Zum Beispiel legen manche Bundesl?nder, wie etwa Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder Bayern, in ihren schulrechtlichen Bestimmungen f?r Exkursionen ein allgemeines Verbot f?r Alkohol und Rauchen fest. Lehrkr?fte m?ssen au?erdem das Jugendschutzgesetz (JuSchG) genau kennen und stets einhalten. Neben dem auch dort festgelegten Alkohol- und Rauchverbot f?r Minderj?hrige m?ssen Lehrer auf Klassenfahrten beispielsweise darauf achten, dass ihre minderj?hrigen Sch?tzlinge keine Nachtclubs, Bars oder Spielhallen aufsuchen oder sich keinen nicht jugendfreien Kinofilm anschauen.
Wie ist die Aufsichtspflicht auf einer Klassenfahrt geregelt?
Auf einer Klassenfahrt ?bernehmen laut ARAG Experten die Lehrer w?hrend der gesamten Zeit der Veranstaltung die Verantwortung f?r die teilnehmenden Sch?ler, die sonst bei den Eltern liegt. Das unterscheidet sich nicht von der Aufsichtspflicht, die sie auch im Unterricht und auf dem Pausenhof haben. Eine l?ckenlose Beaufsichtigung und Kontrolle ist nat?rlich nicht m?glich und muss auch gar nicht sein. Es kommt – wie so oft – auf den Einzelfall an beziehungsweise auf den einzelnen Sch?ler, die Dynamik der Klasse und die jeweilige Situation. Je nach Alter, Entwicklungsstand und Verantwortungsbewusstsein der Sch?ler ?ndern sich Art und Umfang der Aufsichtspflicht.
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Aufsichtspflicht der Schule und der Lehrer gegen?ber vollj?hrigen Sch?lern grunds?tzlich entf?llt. An die vom Lehrer aufgestellten Regeln f?r die Klassenfahrt, z. B. ein Alkoholverbot, m?ssen sich allerdings auch vollj?hrige Sch?ler halten. Und dass diese Regeln eingehalten werden, obliegt der Sorgfaltspflicht der begleitenden Lehrer.
Welche Versicherung gilt im Fall der F?lle?
Sch?ler sind w?hrend der Klassenfahrt gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz greift bei allen Aktivit?ten, die im Zusammenhang mit der Klassenfahrt stehen. Das bedeutet, dass Unf?lle, die w?hrend der An- und Abreise oder bei gemeinsamen Aktivit?ten unter der Aufsicht der Lehrer passieren, abgedeckt sind. Haben die Sch?ler allerdings „Freizeit“, sind sie nicht gesetzlich unfallversichert. Der Schutz endet auch, wenn die Sch?ler zu Bett gehen. Erkrankt ein Sch?ler w?hrend der Schulfahrt, m?ssen die Lehrer angemessen reagieren und eine ausreichende medizinische Versorgung gew?hrleisten. Die jungen Patienten sich selbst oder den Mitsch?lern zu ?berlassen, reicht laut ARAG Experten auf keinen Fall aus. Handelt es sich um eine ernsthafte Erkrankung, muss die Unterbringung im Krankenhaus oder ein angemessener Heimtransport organisiert werden.
Disziplinarische Ma?nahmen auf der Klassenfahrt
Grunds?tzlich m?ssen disziplinarische Ma?nahmen verh?ltnism??ig sein. Wenn einige Sch?ler es beispielsweise mit der Schlafenszeit nicht so ganz genau nehmen und beim mittern?chtlichen Smalltalk mit dem Bettnachbarn erwischt werden, ist es sicherlich kein Grund, die Quasselstrippen nach Hause zu schicken. Das unerlaubte Verlassen der Unterkunft nach der Zimmerruhe hingegen schon. Auch starker Alkoholgenuss, Drogenbesitz oder Drogenkonsum wird h?chstwahrscheinlich zur unfreiwilligen Heimfahrt f?hren. In einem konkreten Fall musste eine Mutter sogar die Mehrkosten f?r die verfr?hte Heimreise ihres Sohnes bezahlen, weil er sich heimlich Alkohol gekauft hatte (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 3 K 191/23).
Nat?rlich sind auch k?rperliche Gewalt gegen Mitsch?ler, Lehrer oder andere Personen, Diebstahl oder Geschlechtsverkehr unter Mitsch?lern oder mit fremden Personen ein Grund f?r disziplinarische Ma?nahmen. Die ARAG Experten raten, die Regeln der Klassenfahrt unbedingt vorher mit allen Sch?lerinnen und Sch?lern zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Danach sollten diese auch von den Eltern abgesegnet werden – am besten per Unterschrift.
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