Entgegen eindringlicher Warnungen aus der Fachwelt und mahnender Stimmen der Verb?nde der Immobilienwirtschaft hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 5. November 2025 beschlossen, unter dem Deckmantel des „B?rokratieabbaus“ die Weiterbildungspflicht f?r Immobilienverwalter nach ? 34c Abs. 2a GewO zu streichen. Eine solche Gesetzes?nderung h?tte weitreichende negative Folgen f?r Eigent?mergemeinschaften und den Verbraucherschutz.
BVI-Pr?sident Thomas Meier: „Die Weiterbildungspflicht hat sich seit ihrer Einf?hrung im Jahr 2018 bew?hrt. Sie stellt sicher, dass der Verwalter in seiner Arbeit immer auf aktueller Rechtsgrundlage entscheidet und damit f?r die Eigent?mergemeinschaft nach bestm?glichem Wissen handelt. Die Begr?ndung der Abschaffung mit einem vermeintlichen „B?rokratieabbau“ ist fadenscheinig. Vielmehr ist angesichts der stetig steigenden rechtlichen und technischen Anforderungen im GdWE-Bereich und komplexer werdender Prozesse Weiterbildung unerl?sslich.“
Der BVI schl?gt vor, die Weiterbildungspflicht weiterzuentwickeln, und ist bereit, dabei seine Expertise einzubringen. BVI-Pr?sident Meier fordert: „Der Deutsche Bundestag muss jetzt im Gesetzgebungsprozess die Fehlentscheidung des Bundeskabinetts korrigieren und auf die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht dr?ngen. Denn dass die Streichung von 20 Weiterbildungsstunden, die laut Gesetz innerhalb von drei Jahren zu absolvieren sind, zu einem merklichen B?rokratieabbau beitr?gt, darf stark bezweifelt werden. Wer in diesem Bereich wirklich einen B?rokratieabbau erreichen will, sollte den Fokus besser auf die administrative Vereinfachung legen. Denkbar w?re zum Beispiel ein digitaler Nachweis.“
Keywords:Weiterbildungspflicht, Bundeskabinett, BVI, Eigent?mergemeinschaft
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