Mit der Ver?ffentlichung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2024 ist das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) offiziell in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, B?rokratie abzubauen, Prozesse zu vereinfachen und die Digitalisierung im Steuerrecht weiter voranzutreiben. Bereits am 18. Oktober 2024 hatte der Bundestag den Regierungsentwurf beschlossen, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrats am 22. November 2024.
Nachfolgend eine ?bersicht der wichtigsten ?nderungen, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen:
?nderungen im Bereich der Umsatzsteuer
1. Kleinunternehmerregelung (? 19 UStG):
-Die Umsatzgrenze f?r das Vorjahr wird auf 25.000 Euro angehoben, die Umsatzgrenze des laufenden Jahres auf 100.000 Euro.
-Der sogenannte „weiche ?bergang“ in die Umsatzsteuerpflicht entf?llt. Sobald die Umsatzgrenze ?berschritten wird, verlieren k?nftige Ums?tze sofort ihre Steuerfreiheit (Fallbeileffekt).
-Die Neuregelung wird auch EU-weit auf Kleinunternehmer unter bestimmten Bedingungen ausgeweitet.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
2. Rechnungsangaben f?r Kleinunternehmer (? 34a UStDVO):
-Es wird klargestellt, welche Pflichtangaben Kleinunternehmer in ihren Rechnungen machen m?ssen.
-Wichtig: F?r Kleinunternehmer besteht weiterhin keine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
3. Erm??igter Steuersatz f?r Kunstgegenst?nde (? 12 Abs. 2 UStG):
-Kunstgegenst?nde und Sammlungsst?cke profitieren k?nftig wieder von einem erm??igten Steuersatz bei Lieferung, innergemeinschaftlichem Erwerb und Einfuhr.
-Vermietungen dieser Objekte bleiben weiterhin vom erm??igten Steuersatz ausgeschlossen, da das Unionsrecht dies nicht zul?sst.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
Neuerungen bei der Einkommensteuer
1. Steuerbefreiung f?r kleine Photovoltaikanlagen (? 3 Nr. 72 EStG):
-Die Steuerbefreiung gilt einheitlich f?r Anlagen bis zu 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gesch?ftseinheit, maximal jedoch 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
2. Sonderabschreibungen und AfA (? 7a Abs. 9 EStG):
-Auch nach Ablauf des Beg?nstigungszeitraums kann unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Abschreibung nach ? 7 Abs. 5a EStG vorgenommen werden.
3. Gesetzliche Regelung f?r Bonusleistungen (? 10 Abs. 2b EStG):
-Die bisher in einem BMF-Schreiben geregelte Vereinfachungsregelung wird nun gesetzlich verankert: Bonusleistungen von Krankenkassen f?r gesundheitsbewusstes Verhalten gelten bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Person und Beitragsjahr nicht als Beitragsr?ckerstattung.
Ziele und Bedeutung des Jahressteuergesetzes 2024
Das JStG 2024 zeigt den klaren Fokus auf Entb?rokratisierung und Vereinfachung. Besonders hervorzuheben ist die Erleichterung f?r Kleinunternehmer, die durch h?here Umsatzgrenzen und weniger verpflichtende Formalit?ten entlastet werden. Gleichzeitig werden durch die gesetzlichen Klarstellungen in der Einkommensteuer mehr Rechtssicherheit f?r Steuerpflichtige und einheitliche Regelungen geschaffen.
Mit Blick auf die zunehmende Nutzung von Photovoltaikanlagen und das verst?rkte Interesse an nachhaltigem Verhalten setzt die Steuerbefreiung f?r kleine Anlagen und die Regelung zu Bonusleistungen auf zukunftsorientierte Schwerpunkte.
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