Essen – In letzter Zeit erreichen die Steuerberatungs-Kanzlei immer wieder Anfragen von Mandanten, die nicht zur regelm??igen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind oder gar keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben m?ssen. Dabei geht es um die Frage, ob es nicht m?glich w?re, auf die monatliche Buchf?hrung zu verzichten und stattdessen Gesch?ftsvorf?lle nur noch viertelj?hrlich oder j?hrlich zu erfassen. Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erkl?rt dazu: „Eine ordnungsgem??e Buchf?hrung ist nur dann gegeben, wenn sie richtig, vollst?ndig, zeitgerecht, nachvollziehbar und ?bersichtlich ist.“
Alle Gesch?ftsvorf?lle m?ssen richtig und vollst?ndig erfasst werden. Die Buchungen m?ssen fortlaufend, chronologisch und zeitnah erfolgen. Dies erfordert eine klare und ?bersichtliche Darstellung, bei der alle Buchungen nachvollziehbar und belegt sind.
Was bedeutet das im Hinblick auf die Grunds?tze ordnungsgem??er Buchf?hrung (GoB)?
Die GoB besagen allgemein, dass im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder Unternehmer (? 15 EStG) sowie jeder, der eine freiberufliche T?tigkeit aus?bt (? 18 EStG), B?cher f?hren und Dritten innerhalb einer angemessener Zeit einen ?berblick ?ber aktuelle Gesch?ftsvorf?lle und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens vermitteln muss. Die Art und Weise, wie die Buchf?hrung erfolgen muss, ist in den GoB festgelegt.
Rechtliche Konsequenzen bei Verst??en gegen die GoB
Wird die Buchf?hrung nicht ordnungsgem?? durchgef?hrt, k?nnen die Finanzbeh?rden selbst eine Sch?tzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen. Wer inkorrekte oder unvollst?ndige Angaben in der Buchf?hrung macht – beispielsweise durch die Verschleierung von Verm?gen im Jahresabschluss – , muss mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen.
Insbesondere im Insolvenzfall bzw. bei einer Insolvenzverschleppung k?nnen Verst??e gegen die GoB gem?? dem Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafen geahndet werden (? 283 StGB).
„Die Einhaltung der GoB und der Grunds?tze zur ordnungsm??igen F?hrung und Aufbewahrung von B?chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist f?r Unternehmen essenziell, um gesetzliche Vorgaben zu erf?llen und eine ordnungsgem??e Buchf?hrung sicherzustellen. Besonders im digitalen Kontext ist es wichtig, die GoBD zu ber?cksichtigen, um bei Betriebspr?fungen keine Nachteile zu erleiden“, mahnt Steuerberater Roland Franz.
Er r?t Unternehmen daher, ihre Buchf?hrungsprozesse regelm??ig zu ?berpr?fen und sie an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Keywords:Ordnungsgem??e Buchf?hrung, GoB, GoBD, Umsatzsteuervoranmeldung, zeitnahe Erfassung, Unternehmerpflichten (?15/18 EStG), Betriebspr?fung, Sch?tzung Finanzamt, Insolvenzverschleppung (?283 StGB)
Powered by WPeMatico