ZERTURIO Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit in Unternehmen“ – Die Ergebnisse liegen vor
Kempten, 07.11.2024 – Ziel der von ZERTURIO in Auftrag gegebenen Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit in Unternehmen“, f?r die im Herbst 2024 mehr als 250 Fach- und F?hrungskr?fte (Gesch?ftsleitung, IT-Leitung, CISO; Datenschutzbeauftragte) befragt wurden, war es,
* abzufragen, ob und wie h?ufig in Unternehmen Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit stattfinden,
* zu kl?ren, wer sich in den Unternehmen um die Planung und Durchf?hrung der Schulungen k?mmert,
* zu bestimmen, welche Herausforderungen bei der Planung und Durchf?hrung von Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit bestehen.
Bereits mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat die Datenschutzkonferenz in einem Kurzpapier definiert, was DSGVO und BDSG-neu mit Mitarbeitende „sind zu unterweisen und zu verpflichten“ beschrieben hat: „Neue Mitarbeitende sind binnen der ersten Tage auf Datenschutz nachweislich zu schulen. Weiter sind alle Mitarbeitenden regelm??ig zu schulen.“
Im Rahmen der Umfrage wurde ?berpr?ft, inwieweit diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden.
Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit“ – Die wichtigsten Erkenntnisse
Die wichtigsten Erkenntnisse, die sich aus den Umfrageergebnissen ableiten lassen, sind:
* Fast jedes dritte Unternehmen f?hrt derzeit KEINE Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit durch.
* FEHLENDES BEWUSSTSEIN ist der h?ufigste Grund, weshalb in Unternehmen keine Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit durchgef?hrt werden.
* Mehr als die H?lfte der Unternehmen, die Schulungen zu Datenschutz und Datensicherheit durchf?hren, f?hrt diese allerdings nur UNREGELM?SSIG durch.
* In mehr als der H?lfte der Unternehmen ist der DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE f?r die Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit verantwortlich.
Letztere Erkenntnis ist wenig ?berraschend, immerhin geh?rt laut Art 39 (I) DSGVO zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten unter anderem die „Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Besch?ftigten, die Verarbeitungen durchf?hren, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung.“
Der Ergebnisbericht zur Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit“ kann auf der ZERTURIO-Webseite (https://www.zerturio.de/umfrage-2024) angefordert werden.
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