Zwei Monate nach der Bundestagswahl war der Koalitionsvertrag festgezurrt. In dem 177-seitigen Papier der neuen Bundesregierung sind unter anderem die Steuerpl?ne festgehalten. Noch sind es Pl?ne, die nicht umgesetzt sind. Teilweise ist auch noch nicht klar, wie die Umsetzung aussieht. Fest steht, dass es keine gr??eren ?nderungen im Steuerrecht geben wird. Sp?rbare Steuerentlastungen f?r Normalverdiener bleiben leider aus. Vielmehr sind kleinere Anpassungen bestehender Steuerregeln zu erwarten. Im Folgenden ein ?berblick ?ber die steuerlichen ?nderungen, welche die Steuerzahler erwarten d?rfen:
1. Verl?ngerung der Homeoffice-Pauschale f?r Arbeitnehmer erstmal bis zum 31.12.2022. Urspr?nglich w?re sie am 31.12.2021 ausgelaufen.
2. Erh?hung des Ausbildungsfreibetrags f?r Kindergeldberechtigte von 924 Euro auf 1.200 Euro.
3. Anhebung des Sparerpauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung zum 1. Januar 2023.
4. Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro sowie Einf?hrung einer Steuerbefreiung von Zuschl?gen f?r Pflegekr?fte.
5. Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten des Faktorverfahrens der Steuerklasse IV f?r mehr Gerechtigkeit in der Partnerschaft.
6. Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer f?r die L?nder, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu f?rdern.
7. Abbau von steuerrechtlichen H?rden f?r Sachspenden an gemeinn?tzige Organisationen.
8. Anhebung des Mindestlohns von 9,60 Euro auf 12 Euro pro Stunde.
9. Ausweitung der Verdienstgrenze f?r Minijobs auf 520 Euro und f?r Midijobs auf 1.600. Euro.
10. Ersatz der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) durch ein B?rgergeld.
11. F?rderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags.
12. Abschaffung der EEG-Umlage beim Strom zum 31.12.2022.
13. Anhebung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent f?r Wohnungsneubauten.
14. F?rderung von Solarenergie auf geeigneten Dachfl?chen durch den Abbau b?rokratischer H?rden.
15. Ersatz von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag durch eine Kindergrundsicherung. An vollj?hrige Anspruchsberechtigte soll die Leistung direkt ausbezahlt werden.
16. Entlastung von Alleinerziehenden durch eine Steuergutschrift.
17. F?rderung haushaltsnaher Dienstleistungen f?r Familien, Alleinerziehende und pflegende Angeh?rige durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem sowie der M?glichkeit steuerfreier Arbeitgeberzusch?sse.
18. Ausrichtung der Privilegierung von Plug-In-Hybridfahrzeugen auf die rein elektrische Fahrleistung und Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 Prozent f?r reine Elektrofahrzeuge ab 2025 bei der Dienstwagenbesteuerung.
19. Vermeidung einer m?glichen doppelten Besteuerung von Renten durch einen fr?heren Vollabzug der Rentenversicherungsbeitr?ge und einen geringeren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bereits ab 2023.
20. Voranbringen der Digitalisierung und Entb?rokratisierung der Steuerverwaltung.
Keywords:Koalitionsvertrag, Steuerpl?ne der Regierung, Steuern
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