Das zukünftige neue Berufsbild des Berufsbetreuers

H?chstes Verantwortungsbewusstsein und eine ausgezeichnete Fachkenntnis durch die Weiterbildung der HELP Akademie!

Zum 01.01.1992 wurde das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht f?r Erwachsene abgeschafft und durch das neu formulierte Betreuungsrecht ersetzt. Dieses stellt das Wohl der Betreuten, ihre Selbstbestimmung und Menschenw?rde in den Vordergrund.
Die aktuelle erstmalig gesetzliche Regelung des Fachkundenachweises, g?ltig ab 01.01.2023, kn?pft jetzt genau daran an:

Das Wohl der Betreuten hat oberste Priorit?t. Das Klientel betreuerischen Handelns sind die Menschen, f?r die eine rechtliche Betreuung durch das Gericht angeordnet ist.
Seit dem 01.01.1999 gilt als Berufsbetreuer, wer mehr als 10 Betreuungen f?hrt, oder mindestens 20 Wochenstunden f?r seine Betreuert?tigkeit aufwendet.
Ab Januar 2023 gilt als Berufsbetreuer wer neben seiner pers?nlichen Eignung auch den vorgeschriebenen Sachkundenachweis vorweisen kann.

Berufsbetreuer
-sind in ihrer Berufsaus?bung unabh?ngig
-besitzen eine besondere Handlungskompetenz in einem breiten Handlungsspektrum
-haben ein besonderes Vertrauensverh?ltnis zu den ihnen anvertrauten Personen und
-erbringen ihre Leistungen individuell auf den jeweils Betreuten bezogen.

Diese Pers?nlichkeitsmerkmale des beruflichen Betreuers sind dabei besonders wichtig:

-Menschenkenntnis bzw. praktische Lebens- oder Berufserfahrung
-Selbstbewusstsein, Durchsetzungsf?higkeit, Belastbarkeit und Konfliktf?higkeit
-F?higkeit zur kritischen Selbstreflexion und Selbstkritik
-hohe Frustrationstoleranz und Bereitschaft, auch solche Verhaltensweisen des Betreuten zu akzeptieren, die den eigenen Werten widersprechen.
-Empathie (Einf?hlungsverm?gen), Kreativit?t und Phantasie zur sensiblen Erkundung des Willens und des Wohls des Betreuten
-moralische Integrit?t
-soziale Kompetenzen in der verbalen und nonverbalen Kommunikation und Interaktion (z. B. Gespr?chsf?hrung, Verhandlungsgeschick, Auftreten) mit Akteuren aus vielen unterschiedlichen, Sozialkontexten.
-Motivation zu selbstst?ndigem, eigenverantwortlichem Arbeiten, mit unverzichtbarer Zuverl?ssigkeit und Rechtschaffenheit, Entscheidungskompetenz sowie einem ausgepr?gten Organisationstalent.

Zur professionellen F?hrung von Betreuungen sind folgende Qualifikationen erforderlich:

-Zur Ermittlung von Wohl und Wille des Klienten sind Kenntnisse in den Methoden qualifizierter Beratungs- und Unterst?tzungsarbeit n?tig.
-Kern der Betreuungst?tigkeit ist die rechtliche Vertretung. Deshalb sind einschl?gige Rechtskenntnisse zur Berufsaus?bung unabdingbar.
-Die Nutzung der M?glichkeiten der Rehabilitation der psychisch kranken bzw. k?rperlich, geistig oder seelisch behinderten Betreuten ist eine der Pflichten des Betreuers. Folglich sind medizinische, psychiatrische und psychologische Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Gesundheitssorge notwendig.
-Wirtschaftliche und kaufm?nnische Grundkenntnisse sind f?r die Daseinssicherung und die Verm?genssorge erforderlich.
-Die Nutzung der M?glichkeiten zur sozialen Reintegration erfordert humanwissenschaftliche Kenntnisse.
-Von beruflichen Betreuern wird nicht nur die Kenntnis des Ressourcennetzwerks der lokalen bzw. regionalen Hilfeinstitutionen erwartet. Vielmehr ist es unerl?sslich, dass Berufsbetreuer selbst als Teil dieses Hilfenetzwerkes aktiv sind.
-F?r die F?hrung von Betreuungen ist Planungs- und Kommunikationsf?higkeit gefordert.

Zur Qualit?tssicherung in der Berufsbetreuung geh?ren:

-Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung,
-Anwendung und Entwicklung von Standards in der beruflichen Betreuungsarbeit,
-Verpflichtung zur professionellen Arbeitsweise,
-Verpflichtung zur kollegialen Zusammenarbeit.
Neu:
-Ab 01.01.2023 der beh?rdlich geforderte Sachkundenachweis mit den vorgegebenen Unterrichtsstunden und Modulpr?fungen
-Die j?hrliche R?ckmeldung bei den Stammbeh?rde

Professionell arbeitende Betreuer zeichnen sich jetzt und in Zukunft aus durch:

-Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes f?r jeden Klienten,
-gewissenhafte Dokumentation ihrer Arbeit
-regelm??igen fachlichen Austausch bzw. die Kooperation mit Kollegen
-regelm??ige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
-Reflexion ihres Tuns in Form von Fallbesprechungen und Supervision
-Vorsorge f?r eine problemlose Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall
-ad?quate Ausstattung ihres Betreuerb?ros.

Die HELP Akademie Ausbildung Berufsbetreuer arbeitet bereits intensiv mit dem gesamten Dozententeam an der Umsetzung der neuen Anforderungen f?r 2023. Wir wollen sie auch in Zukunft mit allem Know how und allen Kompetenzen unserer hoch engagierten Dozenten in Ihre neue Zukunft begleiten.

Keywords:Berufsbetreuer Ausbildung, Neues Betreuungsrecht, Betreuungsrechtsreform, Pr?senzunterricht, HELPAkademie, Sachkundenachweis

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