Schwitzt Du noch oder arbeitest Du schon?

ARAG Experten informieren, welche Rechte Arbeitnehmer bei gro?er Hitze haben

Hitzewelle in Deutschland! Jetzt ist es Zeit f?r Flip-Flops statt Schn?rschuh, Bermuda-Shorts statt Anzug und Krawatte, Top statt Bluse. F?r Arbeitnehmer im Home-Office gar kein Problem. Aber in vielen B?ros gibt es Kleiderordnungen zu beachten. Darf man die bei gro?er Hitze ignorieren? F?r einige Berufsgruppen ist das schlichtweg undenkbar. Was erlaubt ist, was der Chef verbieten darf und welche Sonnenschutz-Vorkehrungen er treffen muss, verraten die ARAG Experten.

Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften
Was erlaubt ist, h?ngt immer auch von der Branche ab. Ganz einfach ist es bei Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften, die h?ufig schon per Gesetz vorgegeben sind. Selbstverst?ndlich darf ein Arbeitgeber – unabh?ngig von den Temperaturen – einem Bauarbeiter vorschreiben, dass der einen Helm tr?gt. Auch wenn jemand zum Beispiel in der K?che arbeitet, darf der Arbeitgeber ihm selbst bei gr??ter Hitze eine Kopfbedeckung – bei M?nnern zus?tzlich auch einen Bartschutz – vorschreiben.

Sonnenschutz vom Chef?
Arbeitgeber m?ssen laut ARAG Experten daf?r sorgen, dass ihre Mitarbeiter bei der Arbeit gesch?tzt sind (B?rgerliches Gesetzbuch, Paragraf 618). In Berufen, die im Freien stattfinden – beispielsweise auf dem Bau oder im Freibad – k?nnen also auch UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Sonnenbrillen oder Sonnencreme dazugeh?ren und m?ssen vom Chef gestellt oder bezahlt werden. Aber auch technische Ma?nahmen, wie etwa Markisen, Schatten spendende Planen oder Schirme k?nnen dazugeh?ren. Zwar ist es nicht in allen Berufen m?glich, aber der Arbeitgeber kann zudem die Arbeitsstunden in der hei?esten Tageszeit gegen Mittag in k?hlere Morgen- oder Abendstunden verlegen, wenn die UV-Strahlung geringer ist.

Hitzefrei f?r Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer genie?en laut ARAG Experten selbst bei gr??ter Hitze keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verk?rzung der Arbeitszeit oder Verl?ngerung der Pausen. Hitzefrei ist ein Privileg, das leider nur Sch?ler genie?en. Der Arbeitgeber muss allerdings die „Technischen Regeln f?r Arbeitsst?tten“ (ASR) beachten. Demnach soll die Lufttemperatur in Arbeitsr?umen 26 Grad Celsius nicht ?berschreiten. Bei dar?ber liegender Au?entemperatur darf in Ausnahmef?llen die Lufttemperatur h?her sein. An Fenstern, Oberlichtern oder Glasw?nden sind wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlungen vorzusehen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Regel zum Stand der Technik handelt. Sie begr?ndet keine Rechte des Arbeitnehmers.

Ist die Hitze zu extrem, wird man dem Arbeitnehmer aber das Recht zugestehen m?ssen, seine Arbeitsleistung unter Aufrechterhaltung des Lohnanspruchs zur?ckzuhalten. Da der Arbeitgeber f?r die hohen Au?entemperaturen nicht verantwortlich ist, raten die ARAG Experten, die Arbeitsleistung aber nur nach R?cksprache mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder ggf. einem Rechtsanwalt zur?ckzuhalten. Das Arbeiten aufgrund der Hitze einfach einzustellen, ist hingegen keine gute Idee. Dies w?re zwar denkbar, wenn der Arbeitgeber keinerlei Schutzma?nahmen ergreift und es aufgrund der hohen Temperaturen zu konkreten gesundheitlichen Gefahren f?r den Arbeitnehmer kommen kann. Der Arbeitnehmer riskiert aber, dass er eben nicht beweisen kann, dass dies wirklich der Fall war. Die Gefahr, eine Abmahnung oder unter Umst?nden sogar eine K?ndigung zu kassieren, w?re f?r den Arbeitnehmer dann einfach zu hoch.

Weitere Schutzma?nahmen durch den Arbeitgeber
Arbeitnehmer k?nnen Ma?nahmen zur Verminderung der Temperatur verlangen, wie z. B. das Anbringen von Jalousien. Denn der Arbeitgeber muss sehr wohl daf?r sorgen, dass sich keine konkreten Gesundheitsgefahren einstellen und muss in der ?berm??igen Hitze auch Ma?nahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer treffen. Hierzu z?hlen z. B. das Aufstellen von Ventilatoren, mehr Pausen oder das Zurverf?gungstellen von Getr?nken. Selbst in konservativen Berufen kann und muss der Arbeitgeber auch erw?gen, seine Kleidungsvorschriften zu lockern – keine Krawatte, keine langarmigen Hemden etc. Denkbar w?re nach Auffassung der ARAG Experten auch eine K?rzung der t?glichen Arbeitszeit – also hitzefrei. Aber das ist eben kein Muss f?r den Arbeitgeber – sondern ein Kann!

Was sonst noch bei Hitze hilft
Auch Arbeitnehmer k?nnen einiges tun, wenn die Hitze im B?ro zu gro? wird. Wenn m?glich, raten ARAG Experten zu kalten Fu?b?dern, dies ist vor allem bei der Arbeit am Schreibtisch gut umsetzbar. Zumindest sollte man sich aber regelm??ig kaltes Wasser ?ber die Handgelenke laufen lassen. Atmungsaktive, luftdurchl?ssige Kleidung und leichtes Schuhwerk k?nnen ebenfalls helfen, die K?rpertemperatur in Schach zu halten. W?rmequellen wie z. B. Drucker, Lampen, Computer und andere elektrische Ger?te sollten nur bei Bedarf in Betrieb sein und nach Feierabend ganz vom Netz genommen werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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