Bis vor kurzem war nur klar, jeder Mitarbeitende soll 300 Euro Energiepauschale vom Staat erhalten. Wie das konkret f?r die Unternehmen aussehen sollte, blieb lange Zeit offen.
Die Bundesregierung hatte am 23. M?rz 2022 im Koalitionsausschuss das „Ma?nahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ beschlossen. Im Ma?nahmenpaket enthalten waren das 9 Euro Ticket, einmalig 100 Euro Kindergeld pro Kind, 30 Cent Tankrabatt f?r drei Monate und die Energiepauschale von 300 Euro. Bei Letzterem war lange Zeit unklar, wie die Entlastung die Mitarbeitenden erreichen soll, bzw. wie Unternehmen, welche die Energiepauschale auszahlen, das Geld vom Staat wieder erhalten werden.
Jetzt ist klar, die 300 Euro Energiepauschale werden als Entlastung f?r die Unternehmen von der zu entrichtenden Lohnsteuer in Abzug gebracht. Unternehmen m?ssen so f?r alle Mitarbeitenden, f?r die sie die Energiepauschale auszahlen, 300 Euro weniger Lohnsteuer entrichten. Aber wen erreicht die Energiepauschale und was bleibt davon bei den Angestellten h?ngen?
Die Energiepauschale ist breit aufgestellt und erreicht alle Lohn -und Einkommenssteuerpflichtigen Erwerbst?tigen in den Steuerklassen 1 bis 5. Das bedeutet, dass nicht nur Angestellte im Voll -und Teilzeitverh?ltnis, sondern auch Mini-Jobber die Energiepreispauschale erhalten.
Die Pauschale wird dabei aber nicht Netto, also in voller H?he ausgezahlt, sondern auf das aktuelle Brutto der Mitarbeitenden hinzugerechnet. Damit relativiert sich der Betrag erheblich. Bei einem 35j?hrigen Mitarbeiter, Steuerklasse 1 ohne Kinder und 3000 Euro brutto, bleiben von den 300 Euro gerade einmal knapp 160 Euro *) netto h?ngen. Etwas besser sieht es bei dem gleichen Mitarbeiter aus, wenn er verheiratet ist und ein Kind hat. Dann sind es immerhin schon fast 180 Euro *).
Aber aufgepasst bei Minijobbern die bisher 450 Euro verdienen. Diese werden durch die 300 Euro Bruttolohnerh?hung im September lohnsteuerpflichtig. Von der Auszahlung haben sie mit ca. 150 Euro *) am wenigsten von der Lohnerh?hung.
Wichtig f?r alle Unternehmen: Bei Unternehmen mit monatlicher Lohnsteueranmeldung erfolgt die Abrechnung der 300 Euro Energiepreispauschale im August und die Auszahlung im September. Kleine Betriebe, die nur quartalsweise oder j?hrlich die Lohnsteuer zahlen, haben daf?r noch einen Monat l?nger Zeit.
Wichtig f?r Unternehmer*innen: Auch selbst?ndige Unternehmer*innen bekommen die Energiepauschale. Da sie aber kein Gehalt im eigentlichen Sinn erhalten, wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um 300 Euro gesenkt – sie bekommen das Geld also nicht separat ausgezahlt, aber daf?r in voller H?he auf die Steuer angerechnet.
*) Alle Beispiele wurden mit einem frei zug?nglichen Gehaltsrechner berechnet. Der reale Auszahlungsbetrag kann von den gerechneten Beispielen abweichen.
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