BAföG: Volle Konzentration aufs Studium

ARAG Experten ?ber BAf?G-Leistungen, Fristen und Erst- sowie Folgeantr?ge

BAf?G (kurz f?r: Bundesausbildungsf?rderungsgesetz) erhalten Sch?ler, Auszubildende und Studierende, wenn sie oder ihre Familien die Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit finanziell nicht tragen k?nnen. Wer die staatliche Unterst?tzung erh?lt und was es dabei zu beachten gibt, wissen ARAG Experten.

BAf?G in Zahlen
Im Jahr 2021 bezogen laut Statista knapp 470.000 Studierende und rund 155.000 Sch?ler BAf?G, rund 2,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei lag der durchschnittliche BAf?G-F?rderbetrag pro Studierendem bei 579 Euro; Sch?ler erhielten durchschnittlich rund 504 Euro. Der H?chstsatz liegt laut ARAG Experten seit Wintersemester 2022/2023 bei 934 Euro. ?ber 30-j?hrige Studenten, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, k?nnen sogar maximal 1.018 Euro erhalten. Die konkrete H?he der BAf?G-F?rderung richtet sich unter anderem nach den Wohnkosten sowie dem Einkommen und Verm?gen der Gef?rderten als auch dem ihrer Eltern oder Ehepartner.

Wer hat Anspruch?
Ziel des Bundesausbildungsf?rderungsgesetzes (BAf?G) ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu erm?glichen. Das Ausbildungsverh?ltnis muss jedoch f?rderungsf?hig sein. BAf?G-Leistungen k?nnen von Sch?lern an allgemeinbildenden Schulen (z. B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule) oder beruflichen Schulen in Anspruch genommen werden. Auch Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen (Universit?ten, Fachhochschulen und vergleichbare Bildungseinrichtungen), die eine Vollzeitausbildung absolvieren und Studierende an bestimmten Bildungseinrichtungen im Ausland (z. B. ausl?ndische Hochschulen oder Sprachschulen) haben die M?glichkeit, BAf?G zu beziehen.

Den Erstantrag rechtzeitig einreichen
Je fr?her, desto besser – diese Weisheit gilt auch beim ersten BAf?G-Antrag. Am besten ist es, die Unterlagen sp?testens zwei Monate vor Beginn des Semesters einzureichen. Dabei geben die ARAG Experten zu bedenken, dass es unterschiedliche Semesterstarts f?r Universit?ten und Fachhochschulen (FH) gibt. W?hrend das Wintersemester an Unis generell am 1. Oktober beginnt und die Unterlagen bis 31. Juli desselben Jahres eingereicht werden sollten, geht das Semester an der FH bereits am 1. September los. Entsprechend fr?her, also am 30. Juni, sollten die Unterlagen beim Amt f?r Ausbildungsf?rderung oder beim Studierendenwerk vorliegen. Das Sommersemester beginnt an der Uni am 1. April; hier sollten die Unterlagen bis 31. Januar eingereicht werden. An der FH geht das Sommersemester bereits am 1. M?rz los, das hei?t der Antrag sollte bis zum 31. Dezember des Vorjahres gestellt werden.

Tipp der ARAG Experten: An den meisten Hochschulen k?nnen auch unvollst?ndige Antr?ge abgegeben und fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Das jeweilige Studentenwerk gibt dar?ber Auskunft.

Der BAf?G-Folgeantrag
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der BAf?G-Anspruch j?hrlich neu berechnet und festgelegt wird. Daher muss jedes Jahr ein BAf?G-Folgeantrag gestellt werden. Um nicht pl?tzlich ohne Geld dazustehen, m?ssen Antragsteller die Unterlagen f?r den Folgeantrag mindestens zwei Monate vor der Bewilligungsfrist einreichen. Wer den Antrag zu sp?t einreicht, erh?lt keine r?ckwirkende F?rderung. Gezahlt wird erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Nach der Zwischenpr?fung oder dem vierten Fachsemester muss dem Amt f?r Ausbildungsf?rderung ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, um weiterhin Baf?g zu erhalten. Wird dieser nicht erbracht oder nicht nachgereicht, k?nnen die Zahlungen eingestellt werden. Immerhin: Ein Lebenslauf muss nur beim Erstantrag eingereicht werden.

Unterlagen auch digital einreichen
BAf?G-Leistungen k?nnen mittlerweile entweder analog oder digital beantragt werden. Wer die Papierform bevorzugt, erh?lt entsprechende Formulare beim zust?ndigen Amt f?r Ausbildungsf?rderung oder beim Studierendenwerk. Die elektronische Antragstellung erfolgt ?ber den Antragsassistenten „BAf?G digital“ von Bund und L?ndern. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Online-Antrag nur mit einem Personalausweis gestellt werden kann, der ?ber eine Online-Ausweisfunktion verf?gt (eID-Funktion).
?brigens: W?hrend man den BAf?G-Erstantrag online stellen kann, muss der Folgeantrag ganz klassisch beim Amt eingereicht werden.

BAf?G-Reform
Seit der BAf?G-Reform 2022 wurden laut ARAG Experten die Freibetr?ge um knapp 21 Prozent erh?ht, die Bedarfss?tze um knapp sechs Prozent angehoben und der Wohnzuschlag f?r BAf?G-Empf?nger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 325 auf 360 Euro angehoben. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben und die digitale Beantragung der F?rderung vereinfacht. Auch die Zuschl?ge f?r Studiengeb?hren im Ausland wurden von 4.600 auf 5.600 Euro erh?ht.

Weitere interessante Informationen zum BAf?G unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/bafoeg-foerderung-anspruch-hoehe/

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