Bundesfinanzhof und die Tücken juristischer Amtssprache

Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf ein k?rzlich gesprochenes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorg?ngen mit Auslandsbezug hin, das exemplarisch zeigt, wie schwer zug?nglich h?chstrichterliche Rechtsprechung selbst f?r geschulte Steuerb?rger sein kann.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ? 4i Satz 1 EStG nicht verlangt, dass die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in dem anderen Staat bei demselben Steuersubjekt eintritt, dem im Inland grunds?tzlich der Sonderbetriebsausgabenabzug zusteht. Zudem setzt ? 4i Satz 1 EStG nach seinem Sinn und Zweck voraus, dass die Sonderbetriebsausgaben das steuerliche Ergebnis eines Steuersubjekts in dem anderen Staat reduzieren ? wie auch immer dies technisch nach dem ausl?ndischen Recht erfolgt.

Es ist nicht erforderlich, dass die Sonderbetriebsausgaben mittels eines Abzugspostens in die steuerliche Gewinnermittlung einflie?en und damit formal eine Steuerbemessungsgrundlage mindern. Zudem stellte der IV. Senat des BFH fest, dass das Abzugsverbot des ? 4i Satz 1 EStG in Bezug auf im EU-Ausland ans?ssige Mitunternehmer nicht gegen Unionsrecht verst??t (BFH, Urteil vom 11.06.2026, IV R 36/23, NWB 33/2026 S. 2158).

Rechtssicherheit versus Verst?ndlichkeit

Nun mag man einwenden, dass der Text in dieser Form erforderlich sei. Gesetze verlangen absolute Pr?zision, damit Entscheidungen vor Gericht Bestand haben (Stichwort: Rechtssicherheit), und juristische Texte versuchen, alle Eventualit?ten und Ausnahmen l?ckenlos zu erfassen (Stichwort: Vollst?ndigkeit).

?Dennoch empfehlen wir dem Bundesfinanzhof dringend die Brosch?re des Bundesverwaltungsamtes ?B?rgernahe Verwaltungssprache ? Arbeitshandbuch?. Pr?zision in der Rechtsprechung darf nicht dazu f?hren, dass der B?rger sprachlich vollends auf der Strecke bleibt?, betont Steuerberater Roland Franz.

Das Arbeitshandbuch enth?lt Empfehlungen zur Verwaltungssprache und ist unter https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Buergernahe_Verwaltungssprache_BBB.html f?r jedermann im Internet zug?nglich.

Fundstelle: BFH, Urteil vom 11.06.2026, IV R 36/23, NWB 33/2026 S. 2158.

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