Rentner, die eine Steuererkl?rung f?r das Jahr 2021 abgeben m?ssen, haben daf?r bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer seine Steuererkl?rung mit Hilfe – z. B. von Steuerberatern – machen l?sst, kann sich bis Ende August 2023 Zeit lassen. K?nftig k?nnten trotz Rentenerh?hung weniger Renter steuerpflichtig sein, weil erstmals auch der Grundfreibetrag f?r 2022 angehoben wurde. Wer wann wie viel zahlen muss, wei? ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelh?fer.
Wann m?ssen Rentner Steuern zahlen?
Tobias Klingelh?fer: Um eines vorwegzuschicken: Renten sind grunds?tzlich einkommenssteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig. Ich rate Rentnern dringend, nicht erst auf die Aufforderung des Finanzamtes zu warten, sondern vorher zu pr?fen, ob sie steuerpflichtig sind. Steuern sind eine Bringschuld und wenn Fristen vers?umt werden, z?gert der Fiskus nicht lange und es kann ein monatlicher Versp?tungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuersumme f?llig werden.
Alles, was ?ber dem j?hrlichen Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Und dieser liegt f?r das Steuerjahr 2021 bei 9.744 Euro f?r alleinstehende und doppelt so viel f?r verheiratete Rentner. Dieser Satz gilt f?r die Steuererkl?rung 2021, die bis Ende Oktober 2022 bzw. Ende August 2023 abgegeben werden muss. Im Juli dieses Jahres wurde der Freibetrag allerdings erh?ht. F?r das Steuerjahr 2022 ist ein Betrag von 10.347 Euro bzw. doppelt so viel f?r verheiratete Rentner steuerfrei.
Und da sich Rentenbez?ge und auch steuerpflichtige Eink?nfte im Laufe der Jahre ?ndern k?nnen, sollten Rentner regelm??ig pr?fen, ob sie Steuern zahlen m?ssen. Denn w?hrend Renten steigen k?nnen und damit den Grundfreibetrag evtl. ?bersteigen, ist der steuerfreie Teil der Rente ein feststehender Betrag, der w?hrend der gesamten Rentenzeit nicht mehr ge?ndert wird.
Gibt es weitere Freibetr?ge und Einsparm?glichkeiten?
Tobias Klingelh?fer: Neben kleineren Pauschalen wie z. B. Werbungskosten von 102 Euro oder Sonderausgaben von 36 Euro k?nnen auch Beitr?ge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll abgesetzt werden. Aber vor allem der Rentenfreibetrag kann abgezogen werden. Er h?ngt vom Renteneintrittsalter ab. Pauschal kann man sagen: Je sp?ter der Renteneintritt, desto geringer der Freibetrag. Wer beispielsweise 2005 in Rente ging, durfte 50 Prozent steuerfrei abziehen. 2022 liegt der Rentenfreibetrag nur noch bei 18 Prozent und wer 2040 in Rente geht, wird 100 Prozent versteuern m?ssen. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, kann man sogar online ?ber eine so genannte Rentenbezugsmitteilung bei der Rentenversicherung anfordern.
Dar?ber hinaus k?nnen Rentner aber auch viele andere Ausgaben steuerlich geltend machen, wie beispielsweise Ausgaben f?r Medikamente, f?r Handwerker oder weitere Versicherungsbeitr?ge. Zwar berechnet das Finanzamt hier je nach H?he der Eink?nfte eine sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“, doch diese f?llt bei Rentnern mit h?ufig eher kleinen Eink?nften meist nicht allzu hoch aus. Der Restbetrag ist steuersparend in der Steuererkl?rung abziehbar.
Wie viel d?rfen Rentner dazuverdienen, ohne versteuert zu werden?
Tobias Klingelh?fer: Grunds?tzlich muss das Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstst?ndigen. Die Einkommensh?he, die auf der Steuererkl?rung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. Was als Hinzuverdienst zur Rente gilt, wird in Paragraf 34 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Teil 6 geregelt. Das sind etwa Eink?nfte aus Kapitalverm?gen oder aus einer nichtgewerblichen Vermietung oder Verpachtung. Auch Betriebs- oder Witwenrenten geh?ren zu steuerpflichtigen Eink?nften. Wird mit all diesen Einnahmen der Grundfreibetrag ?berschritten, m?ssen Rentner eine Steuererkl?rung abgeben.
Keine – beziehungsweise sehr geringe – Steuern f?r die zus?tzlichen Einnahmen fallen nur dann an, wenn es sich um einen Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro (ab Oktober bis zu 520 Euro) handelt. Einnahmen bis zu dieser H?he z?hlen n?mlich als Mini-Job und werden pauschal mit nur zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entf?llt. Was anderes kann jedoch gelten, wenn Rentner ?ber den Minijob noch weitere Eink?nfte haben.
Weitere interessante Informationen zur Rente unter:
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