Frankfurt/Wiesbaden, 13. Mai 2022 – Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundst?ckseigent?mer werden im Juni Post von der Steuerverwaltung bekommen. Dann haben sie ab Juli vier Monate Zeit, online Auskunft f?r die Berechnung der von 2025 an geltenden neuen Grundsteuer B zu geben. “Haus & Grund Hessen sieht sich jetzt als konstruktiver Partner. Wir werden alles daransetzen, unsere Mitglieder bei der Bew?ltigung dieser Aufgaben zu unterst?tzen”, sagt dessen Gesch?ftsf?hrer Younes Frank Ehrhardt anl?sslich der heutigen Pressekonferenz von Finanzminister Michael Boddenberg und Oberfinanzpr?sident J?rgen Ro?berg zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Doch auch das politische Versprechen der Aufkommensneutralit?t werde der Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigent?mer nicht aus dem Blick lassen.
“Es h?tte viel schlimmer kommen k?nnen”, so Ehrhardt mit Blick auf das wesentlich kompliziertere Bundesmodell zur Berechnung der neuen Grundsteuer B. “Es h?tte aber auch besser kommen k?nnen.” Durch das in Hessen beschlossene Fl?chen-Faktor-Modell werde die Berechnung der Grundsteuer nicht unn?tig verkompliziert, “sein gro?er Nachteil ist aber, dass es wertabh?ngige Komponenten enth?lt: Bei steigenden Bodenwerten steigt die Grundsteuer f?r Mieter und Eigent?mer automatisch mit.” Im Sommer rechnet er mit einem verst?rkten Beratungsbedarf bei Immobilieneigent?mern, wenn es darum geht, die von der Finanzbeh?rde geforderten Angaben zu t?tigen.
Gro?e Verunsicherung ?ber k?nftige Entwicklung der Grundsteuer
Die gr??ere Verunsicherung bei den Immobilieneigent?mern drehe sich jedoch derzeit weniger um die Frage, wie sie die Angabepflichten erf?llen k?nnen, so Ehrhardt, als vielmehr darum, ob sie k?nftig mehr Grundsteuern zahlen m?ssten. “Hier ist und bleibt der Hebesatz in jeder einzelnen Kommune die gro?e Unbekannte.” Er erinnert an das Versprechen des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz, dass die Neuordnung der Grundsteuer aufkommensneutral sein wird, also von den Kommunen nicht zur Steuererh?hung genutzt werden darf. “Als Verband begr??en wir es, dass es in Hessen als einzigem Bundesland eine Liste geben wird, die f?r jede einzelne Kommune den Hebesatz festlegt, der die Aufkommensneutralit?t gew?hrleistet”, sagt Ehrhardt und mahnt: “Die B?rger m?ssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten k?nnen, dass sie mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht mit Bedacht umgeht.”
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