Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erkl?rt, dass die Bundesnetzagentur bei kurzfristigen Vermietungen ?ber Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle wird und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Beh?rden und Statistik?mtern erm?glichen soll.
Das Bundesministerium f?r Wirtschaft und Energie hat am 25. September 2025 die L?nder- und Verb?ndeanh?rung zu seinem Referentenentwurf f?r das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, BT-Drucks. 21/3484) eingeleitet.
Mit diesem Vorhaben sollen die ab dem 20. Mai 2026 geltenden Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1028 (Kurzzeitvermietungsverordnung) ?ber den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterk?nften in Bundesrecht umgesetzt werden. Dazu soll das Digitale-Dienste-Gesetz erg?nzt werden.
Nachzulesen: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurfeines-gesetzes-zum-datenaustausch-bei-kurzzeitvermietungen-sowie-zur-durchsetzung-vondiskriminierungsverboten-der-europaeischen-union.html
„Es ist auch vorgesehen, die Zust?ndigkeit der Bundesnetzagentur f?r die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu st?rken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbeh?rde f?r die Pflichten der Online-Plattformen“, erg?nzt Steuerberater Roland Franz.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 7/2026;
Fundstelle(n): NWB-Verlag XAAAK-07719
Keywords:Kurzzeitvermietung, Datenaustausch-Gesetz (KVDG), Bundesnetzagentur, Airbnb, Booking.com, EU-Verordnung 2024/1028, Online-Plattformen, Digitale Zugangsstelle, Diskriminierungsverbot
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