Essen – Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, informiert dar?ber, dass die sogenannte Minijob-Falle mit der Neuerung im Oktober abgeschafft wurde.
Was hei?t das konkret?
„Es gibt sie nicht mehr“, so Steuerberater Roland Franz, „bisher entsprachen die Beitragss?tze zu den Sozialversicherungen im Midijob nicht den vollen rund 21 Prozent wie in normalen Jobs. Aber sie schlugen bereits ab dem ersten ?ber 450 verdienten Euro mit gut 10,6 Prozent zu Buche und steigerten sich linear bis zur bisherigen Midijob-Obergrenze von 1300 Euro auf die vollen Beitragss?tze.“
Beim Minijob werden die Beitragss?tze neu berechnet.
„Das sorgte daf?r“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, „dass ein Midijobber mindestens 510 Euro brutto verdienen musste, um auf das gleiche Nettogehalt wie ein Minijobber mit 450 Euro im Monat zu kommen. F?r manche Minijobber lohnte es sich schlicht nicht, noch ein paar Stunden mehr arbeiten zu gehen. Sie hatten dann sogar weniger Geld als vorher in der Lohnt?te. Sie blieben in der Minijob-Falle h?ngen.“
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