Viele genie?en den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verf?rbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren B?ume aber auch ihre Bl?tter, Niederschl?ge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt B?rgersteige in Rutschbahnen. Ohne R?umen ist ein Unfall schnell passiert.
Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigent?mer um die Reinigung der B?rgersteige k?mmern m?ssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigent?mern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht ?ber den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um pers?nliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Bl?tter wegzufegen, muss der Verantwortliche f?r den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall k?nnen dem Gesch?digten Schmerzensgeld und falls er arbeitet, auch eine Entsch?digung f?r seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Sch?den zur?ck, k?nnen sogar lebenslange Rentenzahlungen f?llig werden.
Ob und in welchem Umfang ein s?umiger Laubr?umer haftet, h?ngt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umst?nden des Einzelfalls ab. Sollte der Gesch?digte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.
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