Vorl?ufiges Insolvenzverfahren ThomasLloyd Climate Solutions GmbH
Das Amtsgericht M?nchen hat am 20. Oktober 2026 das vorl?ufige Insolvenzverfahren ?ber das Verm?gen der ThomasLloyd Climate Solutions GmbH (AZ 1513 IN 2263/26) er?ffnet.
Der Beschluss ?ber das vorl?ufige Insolvenzverfahren der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (AZ 18 IN 6/26) wurde im Mai 2026 zur?ckgenommen und sodann wiederer?ffnet (AZ 18 IN 36/26) worden. Im Oktober 2026 wurde das Verfahren erneut zur?ckgenommen. Die Insolvenzverfahren sind aktuell noch nicht er?ffnet und es k?nnen keine Anmeldungen zur Insolvenztabelle vorgenommen werden.
Zum vorl?ufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Krompa? bestellt.
Was bedeutet ein vorl?ufiges Insolvenzverfahren f?r Anleger?
Ein vorl?ufiges Insolvenzverfahren ist eine Sicherungsphase: Das Gericht pr?ft, ob ein Insolvenzer?ffnungsgrund (Zahlungsunf?higkeit oder ?berschuldung) vorliegt und ob genug Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In dieser Zeit bestellt das Gericht einen vorl?ufigen Insolvenzverwalter oder sogenannten Sachwalter, der die Verm?genslage sichert und pr?ft. F?r Anleger bedeutet das: Sie haben noch keinen offiziellen Insolvenzgl?ubigerstatus und k?nnen ihre Forderungen noch nicht zur Tabelle anmelden (? 174 InsO setzt die Verfahrenser?ffnung voraus).
Anleger der 2. 3. Und 5 Cleantech, die Ihre Beteiligungen gek?ndigt haben sehen sich seit Jahren einer Hinhalte- und Verz?gerungstaktik der Gesellschaften ausgesetzt. Ist die K?ndigungsfrist abgelaufen und machen Anleger sodann Zahlungsanspr?che geltend, so wird von den Gesellschaften immer wieder eingewandt, dass eine Auskunft ?ber das Auseinandersetzungsguthaben und eine Auszahlung desselben erst erfolgen kann, wenn der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung beschlossen sei.
LG Osnabr?ck bekr?ftigt den Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung, KSR erstreitet ein weiteres Urteil
Das Landgericht Osnabr?ck hat in einer Entscheidung klargestellt, dass der Auskunftsanspruch des Anlegers am Tag nach der Beendigung f?llig wird und der Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung unabh?ngig von einem vorliegenden und beschlossenen Jahresabschluss besteht.
Die Zweite Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG wurde verurteilt, zum Stichtag 31.12.2022 eine Auseinandersetzungsbilanz ?ber die Kommanditbeteiligung der Kl?gerin (Vertragsnummer: CTIVA91002841) nach Ma?gabe der Vorgaben des ? 35 des Gesellschaftsvertrages zu erstellen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg f?hrte in einem vergleichbar gelagerten Fall dazu folgendes aus: ?Denn entgegen der Ansicht der Beklagten bedarf es f?r die Ermittlung des Abfindungsguthabens nicht eines festgestellten Jahresabschlusses. Dem Wortlaut der Vertragsbestimmung in ? 35 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages ist ein derartiges Erfordernis nicht zu entnehmen. In ? 35 Nr. 5 a hei?t es nicht, es sei ein Jahresabschluss festzustellen oder der Wert sei dem jeweils festzustellenden Jahresabschluss zu entnehmen, sondern es sei ein ?Verm?gensstatus? zu erstellen. Ein Verm?gensstatus ist etwas anderes als ein (festgestellter) Jahresabschluss?. (OLG Oldenburg, Urteil vom 24.6.2022, 6 U 329/21). Dies ist auf den hiesigen Fall ?bertragbar.
Durch die Entscheidung wird klargestellt, dass die Gesellschaften mir Ihrer Hinhalte- und Verz?gerungstaktik vor Gerichten nicht durchdringen.
Die Rechtsanwaltskanzlei KSR hat bereits mehrere hundert gesch?digte Mandanten gegen ThomasLloyd-Gruppe und Anlagevermittler erfolgreich vertreten und Urteile zugunsten gesch?digter ThomasLloyd-Anleger erstritten, bietet Ersteinsch?tzungen sowie anwaltliche Unterst?tzung an.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschlie?lich der Kl?rung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterst?tzung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzanspr?chen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
Anleger, die ?ber Anlagevermittler Kommanditbeteiligungen an Unternehmen der ?ThomasLloyd-Gruppe? abgeschlossen haben sollten durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts pr?fen lassen, ob auch sie von ihrem Anlagevermittler falsch oder unvollst?ndig ?ber die Risiken aufgekl?rt worden sind und Ihnen daher Schadensersatzanspr?che zustehen k?nnen. Die Erfahrung aus zahllosen Gespr?chen mit Anlegern von ?ThomasLloyd? zeigt, dass der weit ?berwiegende Teil der Anleger ?ber die Risiken im Unklaren gelassen worden ist. Daher bestehen vorbehaltlich einer Pr?fung des jeweiligen Einzelfalls gute Erfolgschancen f?r ein Vorgehen gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater.
ThomasLloyd-Gruppe: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist ein wichtiger Schritt, um m?gliche Verluste zu minimieren. Da die Insolvenzquote meist nur einen Bruchteil der Verluste deckt, empfehlen wir die Pr?fung m?glicher Schadensersatzanspr?che, die zus?tzlich oder alternativ zur Forderungsanmeldung geltend gemacht werden k?nnen.
Nach der Er?ffnung des Insolvenzverfahrens nehmen wir f?r unsere Mandanten die ordnungsgem??e Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollten Forderungen vom Insolvenzverwalter bestritten werden, setzen wir die Anspr?che in einem Feststellungsverfahren durch. Wir weisen darauf hin, dass nachrangige Kapitalanlagen erst nach der Befriedigung aller anderen Gl?ubiger ausgezahlt werden. Dies f?hrt oft zum Totalverlust. In vielen F?llen unter bestimmten Voraussetzungen halten die in den Nachrangdarlehen verwendeten Klauseln jedoch einer AGB-Kontrolle nicht stand und k?nnen als unwirksam angefochten werden, womit eine Anmeldung der Forderungen ohne Nachrangigkeit erm?glicht wird.
Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt ?ber ihre rechtlichen M?glichkeiten beraten lassen, um ihre Vertr?ge und daraus resultierende Zahlungsverpflichtungen wirksam zu beenden.
Dazu geh?rt die ?berpr?fung verschiedener Optionen wie z.B. die au?erordentliche K?ndigung der Anlagevertr?ge, Schadensersatz gegen den Vermittler oder Berater geltend zu machen, Klagen gegen Gesellschaften beim Gericht einreichen.
Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da Schadensersatzanspr?che verj?hren k?nnen.
R?ckblickNach eigenen Angaben ist ThomasLloyd ein f?hrender Impact Investor und Klimafinanzierer, mit Verm?genswerten von ?ber 3,7 Milliarden Euro und mehr als 60.000 Anlegern weltweit.
Allerdings ist ThomasLloyd-Gruppe wegen ihrer Anlageprodukte wie Genussscheine, stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen und Teilschuldverschreibungen bereits seit l?ngerem in Kritik geraten.
Anleger der ThomasLloyd-Gruppe, die sich urspr?nglich in Form von Genussrechten oder als stille Gesellschafter an der ThomasLloyd Investments GmbH ,Wien oder der DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH beteiligten, wurden Ende 2018 ohne ihre Zustimmung in die CT Infrastructure Holding Limited ?berf?hrt.
Diese Umstrukturierung erfolgte kurz vor dem Brexit, allerdings wurde den Anlegern erst im Februar 2019 mitgeteilt. Ihre Anteile wurden in sogenannte B-Shares umgewandelt.
Die Rolle der Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bez?glich dieser Umstrukturierung bleibt weiterhin unklar. Trotz Versprechen eines B?rsengangs im ersten Quartal 2022, der sp?ter auf 2023 verschoben wurde und bis heute nicht stattgefunden hat.
Aus den uns zur Verf?gung stehenden Ausf?hrungen des Wirtschaftspr?fers geht hervor, dass die ThomasLloyd – Gruppe im Gesch?ftsjahr 2022 einen Nettoverlust von 20 Millionen Euro verzeichnete und f?r 2023 weitere Verluste erwartet werden.
Die Gruppe befindet sich in einer umfassenden Umstrukturierung und das Unternehmen ist auch Gegenstand eines von der HMRC gestellten Antrags auf Aufl?sung wegen ausstehender Steuerschulden, der voraussichtlich mit der Einreichung dieser Finanzberichte beigelegt wird.
Die Fonds?gesell?schaften der Anleger, ThomasLloyd-T?chter z.B. Cleantech, machten 2020 mit einer Ausnahme ein dickes Minus. Es handelt sich jeweils um GmbH & Co KGs und die Anleger beteiligten sich als Kommanditisten und steuerten Kommandit?kapital bei.
Zweite Cleantech Infrastrukturgesell?schaft (CTI Vario D): die Netto-Rendite betrug Minus 27 Prozent, der Verlust lag bei 12,4 Millionen Euro. Wert der Anteile ist drastisch geschrumpft.
F?nfte Cleantech Infrastrukturgesell?schaft (Fonds?name CTI 9 D): zum Jahres?ende 2020 wurde ein Minus von 80,5 Millionen Euro ausgewiesen. Auf Basis der GuV kommt ThomasLloyd in einem Schreiben an Anleger auf Minus 35 Prozent Netto-Rendite auf das durch?schnitt?lich einge?zahlte Kapital.
Das Kommandit?kapital betrug bei der F?nften Cleantech 439,0 Millionen Euro. Verluste der Gesell?schaft gehen zu Lasten des Kommandit?kapitals. Anlegern stehen insgesamt nur noch etwa 35 Prozent von dem einge?zahlten Geld.
Diese Umst?nde, zusammen mit weiteren Sachverhalten, f?hren zu erheblichen Zweifeln an der Fortf?hrungsf?higkeit der Gesch?ftst?tigkeit der Gruppe und des Unternehmens.
Verschiedene Gerichte, einschlie?lich des Bundesgerichtshofs, haben zugunsten der Anleger geurteilt und die M?glichkeit von Schadensersatzanspr?chen bekr?ftigt. Aktuell laufen gegen die Gesellschaft Zwangsvollstreckungsma?nahmen.
Weitere Entwicklung und Ausstiegsm?glichkeiten
Das Oberlandesgericht Zweibr?cken entschied im Mai 2023, dass die Verschmelzung der ThomasLloyd Investments AG mit der CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) keinen Einfluss auf bereits wirksam erfolgte K?ndigungen von Genussrechtsbeteiligungen hat. Selbst wenn nach der K?ndigung eine R?cknahmeerkl?rung erfolgte, ist aufgrund der Umwandlung in ein R?ckgew?hrschuldverh?ltnis keine wirksame R?cknahme m?glich.
Parallel dazu best?tigte das Brandenburgische Oberlandesgericht im August 2023 einen Schadensersatzanspruch wegen der Nichtgew?hrung gleichwertiger Rechte nach der Verschmelzung.
Die Fonds?gesell?schaften der Anleger ThomasLloyd-T?chter z.B. Cleantech, machten 2020 mit einer Ausnahme ein dickes Minus. Es handelt sich jeweils um GmbH & Co KGs und die Anleger beteiligten sich als Kommanditisten und steuerten Kommandit?kapital bei.
Zweite Cleantech Infrastrukturgesell?schaft (CTI Vario D): die Netto-Rendite betrug Minus 27 Prozent, der Verlust lag bei 12,4 Millionen Euro. Wert der Anteile ist drastisch geschrumpft.
F?nfte Cleantech Infrastrukturgesell?schaft (Fonds?name CTI 9 D): zum Jahres?ende 2020 wurde ein Minus von 80,5 Millionen Euro ausgewiesen. Auf Basis der GuV kommt ThomasLloyd in einem Schreiben an Anleger auf Minus 35 Prozent Netto-Rendite auf das durch?schnitt?lich einge?zahlte Kapital.
Das Kommandit?kapital betrug bei der F?nften Cleantech 439,0 Millionen Euro. Verluste der Gesell?schaft gehen zu Lasten des Kommandit?kapitals. Anlegern stehen insgesamt nur noch etwa 35 Prozent von dem einge?zahlten Geld.
Bei der Zweiten Cleantech dr?cken Verlust?anteile die nach Entnahmen verbleibenden 67,6 Millionen Euro einge?zahltes Kommandit?kapital sogar auf nur noch 22,5 Millionen Euro.
Die Lage der Anleger bei der Cleantech Infrastrukturgesell?schaft sieht noch schlechter aus: Ihre Gesell?schaft wies zwar f?r 2020 einen Jahres??ber?schuss aus, Verluste belasten die Anteile der Anleger also in dem Jahr nicht. Aber ihr Kommandit?kapital weist ohnehin keinen positiven Wert mehr auf.
Diese Umst?nde, zusammen mit weiteren Sachverhalten, f?hren zu erheblichen Zweifeln an der Fortf?hrungsf?higkeit der Gesch?ftst?tigkeit der Gruppe und des Unternehmens.
Verschiedene Gerichte, einschlie?lich des Bundesgerichtshofs, haben zugunsten der Anleger geurteilt und die M?glichkeit von Schadensersatzanspr?chen bekr?ftigt. Aktuell laufen gegen die Gesellschaft Zwangsvollstreckungsma?nahmen.
Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt, KSR erstreitet ein Urteil
Mit einem aktuellen Urteil wurde die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt.
Das Gericht tr?gt in seinen Entscheidungsgr?nden vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2025 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquidit?tsprobleme und die Gefahr der Insolvenz geraten w?rde und daher der qualifizierte Nachrang zur Anwendung k?me.
Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, N?rnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach K?ndigung der Vertr?ge blieben die R?ckzahlung der Anlagebetr?ge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei R?ckzahlung der Geldanlagen begr?ndete, musste Klage erhoben werden, um die Anspr?che des Anlegers durchzusetzen.
Gr?nde, die den Nachrangfall ausl?sen, wurden nicht verst?ndlich dargelegt, sodass eine ?eindeutige und klare Ermittlung des Leistungsversprechens? bereits nicht m?glich ist. Auch ein sachkundiger Anleger kann ohne eine sprachlich klare Benennung der Gr?nde diese ?Ermittlung? nicht vornehmen. Vorliegend handelt es sich um komplexe Anleihebedingungen. Solche sind nur zul?ssig, wenn sie auf einen Anlegerkreis gerichtet sind, der ?ber entsprechende Kenntnisse verf?gt, sich beispielsweise auf risikoreiche Titel spezialisiert hat.
Insofern handelt es sich bei nachrangigen Teilschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen.
So folgt das Gericht der Argumentation von RA Siegfried Reulein, wonach die Vereinbarung des qualifizierten Rangr?cktritts zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und dem Anleger unwirksam ist. Auch vermochte die Cleantech Infrastruktur GmbH das Gericht nicht davon zu ?berzeugen, dass sie unmittelbar nach der K?ndigung der Vertr?ge durch R?ckzahlung der Anlagebetr?ge in Insolvenzgefahr geraten w?re. Die von der Cleantech Infrastruktur GmbH vorgelegten Unterlagen vermochten das Gericht nicht zu ?berzeugen, zumal vor dem Hintergrund einer gew?hrten Patronatserkl?rung, welche vorsieht, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH uneingeschr?nkt mit finanziellen Mitteln unterst?tzt wird, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu k?nnen.
Es handelt sich um eine f?r Anleger der Cleantech Infrastruktur GmbH wichtige Entscheidung, die inhaltlich auch ?berzeugt.
In vielen F?llen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzanspr?chen wegen Verletzung von Aufkl?rungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, f?r welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Anspr?che erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Pr?fung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.
Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt Lingen, Az.: 44 C 423/25, KSR-Urteile
Mit einem aktuellen KSR – Urteil vom 10.02.2026 (Az.: 44 C 423/25) wurde die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt.
Das Gericht tr?gt in seinen Entscheidungsgr?nden vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2022 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquidit?tsprobleme und die Gefahr der Insolvenz geraten w?rde und daher der qualifizierte Nachrang zur Anwendung k?me.
Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, N?rnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach K?ndigung der Vertr?ge blieben die R?ckzahlung der Anlagebetr?ge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei R?ckzahlung der Geldanlagen begr?ndete, musste Klage erhoben werden, um die Anspr?che des Anlegers durchzusetzen.
Gr?nde, die den Nachrangfall ausl?sen, wurden nicht verst?ndlich dargelegt, sodass eine ?eindeutige und klare Ermittlung des Leistungsversprechens? bereits nicht m?glich ist. Auch ein sachkundiger Anleger kann ohne eine sprachlich klare Benennung der Gr?nde diese ?Ermittlung? nicht vornehmen. Vorliegend handelt es sich um komplexe Anleihebedingungen. Solche sind nur zul?ssig, wenn sie auf einen Anlegerkreis gerichtet sind, der ?ber entsprechende Kenntnisse verf?gt, sich beispielsweise auf risikoreiche Titel spezialisiert hat.
Insofern handelt es sich bei nachrangigen Teilschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen.
So folgt das Gericht der Argumentation von RA Siegfried Reulein, wonach die Vereinbarung des qualifizierten Rangr?cktritts zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und dem Anleger unwirksam ist. Auch vermochte die Cleantech Infrastruktur GmbH das Gericht nicht davon zu ?berzeugen, dass sie unmittelbar nach der K?ndigung der Vertr?ge durch R?ckzahlung der Anlagebetr?ge in Insolvenzgefahr geraten w?re. Die von der Cleantech Infrastruktur GmbH vorgelegten Unterlagen vermochten das Gericht nicht zu ?berzeugen, zumal vor dem Hintergrund einer gew?hrten Patronatserkl?rung, welche vorsieht, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH uneingeschr?nkt mit finanziellen Mitteln unterst?tzt wird, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu k?nnen.
In vielen F?llen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzanspr?chen wegen Verletzung von Aufkl?rungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, f?r welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Anspr?che erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Pr?fung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG
Die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG hat, wie es an uns von unseren Mandanten herangetragen wurde, aktuell ?ber Verz?gerungen bei der R?cknahme der Anleihen mit der ISIN LI0363131512, Weiterf?hrung „Dual Track Prozess“ f?r die Refinanzierung, erneut informiert.
Trotz Aufforderungen und K?ndigungen erhalten ThomasLLoyd Anleger leider kein Geld von ThomasLloyd zur?ck.
Aktuell sind bei der ThomasLloyd-Gruppe zahlreiche Gerichtsverfahren wegen der Auszahlung von Anspr?chen aus Genussrechten und der R?ckzahlung von Einlagen anh?ngig.
Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass Anleger als Verbraucher gelten, was ihnen erlaubt, bei ihrem Wohnort zust?ndigen Gericht Klage einzureichen. Dies gilt selbst nach der Umwandlung der Genussrechte in B-Shares, da die Verbraucherstellung nicht durch die Gesellschaft entzogen werden kann. Parallel dazu entschied das Oberlandesgericht Zweibr?cken, dass die Verschmelzung der ThomasLloyd Investments AG mit der CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) keine negativen Auswirkungen auf bereits wirksam gek?ndigte Genussrechtsbeteiligungen hat, auch wenn der Anleger eine R?cknahme der K?ndigung erkl?rt.
Viele Anleger warten auf Auszahlungen nach K?ndigung dieser Anlagen.
Es wird berichtet, dass Anleger oft auf Nachrangvereinbarungen oder Auszahlungsvorbehalte hingewiesen werden.
Betroffene sollten jedoch ihre K?ndigungen durchsetzen und haben unter Umst?nden Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere wenn bei der Vermittlung der Produkte wesentliche Risiken verschwiegen oder verharmlost wurden.
Anlageberater sind rechtlich verpflichtet, ihre Kunden umfassend ?ber die Risiken von Kapitalanlagen, insbesondere bei den ThomasLloyd Kapitalanlagen, stillen Beteiligungen und Infrastrukturfonds, aufzukl?ren.
Dies umfasst ebenso die Aufkl?rung ?ber das Totalverlustrisiko und die besonderen Risiken von Blindpool-Anlagen.
Investoren, die nicht ausreichend informiert wurden, haben gute Chancen auf Schadensersatz, mit dem Ziel, so gestellt zu werden, als h?tten sie die Anlage nie get?tigt.
Die Betroffenen Anleger sollten bei Problemen mit ihren Investments nicht mehr z?gern, in der Hoffnung auf eine Besserung der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Fonds.
Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zur Zahlung verurteilt, KSR-Urteil
Der Kl?ger erwarb von der ?Thomas Lloyd Private Wealth AG? Genussscheine, Typ ?ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020?. Dabei wurde eine maximale Ratenzahlungsdauer von elf Jahren und eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vereinbart.
Die ?ThomasLloyd Private Wealth AG? wurde sp?ter durch formwechselnde Umwandlung zur GmbH. Diese Emittentin der Genussscheine, die ?ThomasLloyd Private Wealth GmbH?, wurde am 14.07.2016 mit der Beklagten verschmolzen.
Mit dem Urteil vom 05.01.2026 hat das Landgericht Frankfurt am Main der Klage eines von Rechtsanwalt und Fachanwalt f?r Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR vertretenen Anlegers gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH auf Zahlung von 16.170,00 Euro nebst Zinsen Schadensersatz stattgegeben.
Landgericht Frankfurt am Main: Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung von EUR 610.000,00 nebst Zinsen an einen Anleger verurteilt
Mit Urteil vom 25.11.2024 (Az.: 2-01 O 70/24) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung von EUR 610.000,00 nebst Zinsen an einen Anleger verurteilt.
Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, N?rnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach K?ndigung der Vertr?ge blieben die R?ckzahlung der Anlagebetr?ge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei R?ckzahlung der Geldanlagen begr?ndete, musste Klage zum Landgericht Frankfurt am Main erhoben werden, um die Anspr?che des Anlegers durchzusetzen.
Diesen Einwendungen, welche die Gesellschaft auch im gerichtlichen Rechtsstreit vorgetragen hat, hat das Landgericht Frankfurt am Main keine Folge geleistet. Vielmehr ist es der Argumentation von Rechtsanwalt Siegfried Reulein gefolgt.
So folgt das Gericht der Argumentation von RA Siegfried Reulein, wonach die Vereinbarung des qualifizierten Rangr?cktritts zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und dem Anleger unwirksam ist. Auch vermochte die Cleantech Infrastruktur GmbH das Landgericht nicht davon zu ?berzeugen, dass sie unmittelbar nach der K?ndigung der Vertr?ge durch R?ckzahlung der Anlagebetr?ge in Insolvenzgefahr geraten w?re. Die von der Cleantech Infrastruktur GmbH vorgelegten Unterlagen vermochten das Landgericht nicht zu ?berzeugen, zumal vor dem Hintergrund einer gew?hrten Patronatserkl?rung, welche vorsieht, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH uneingeschr?nkt mit finanziellen Mitteln unterst?tzt wird, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu k?nnen.
Es handelt sich um eine f?r Anleger der Cleantech Infrastruktur GmbH wichtige Entscheidung, die inhaltlich auch ?berzeugt.
2. Cleantech und 5. Cleantech, Kommanditbeteiligungen, Blind-Pool-Risiko
Das Landgericht Regensburg gelangt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Anlagevermittler den von Rechtsanwalt und Fachanwalt Siegfried Reulein, KSR Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht N?rnberg, vertretenen Anleger nicht zutreffend ?ber die Risiken der ihm vermittelten Kommanditbeteiligungen an der 2. Cleantech und 5. Cleantech aufgekl?rt hat.
Insbesondere hat der Vermittler nach Auffassung des Gerichts den Anleger nicht ?ber das sog. Blind-Pool-Risiko aufgekl?rt und dem Anleger auch Verkaufsprospekte nicht rechtzeitig ?berlassen.
Es hat den Anlagevermittler nun zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Freistellung des Anlegers von allen weiteren Verpflichtungen aus den Beteiligungsverh?ltnissen, insbesondere weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen verurteilt.
Ein Anlagevermittler ist verpflichtet den Anleger zutreffend und umfassend ?ber die Risiken und die Funktionsweise der von ihm vorgestellten Kapitalanlage aufzukl?ren. Unterl?sst er dies so kann der Anleger im Einzelfall Schadensersatzanspr?che wegen Verletzung von Pflichten aus dem geschlossenen Anlagevermittlungsvertrag geltend machen.
Anleger, die ?ber Anlagevermittler Kommanditbeteiligungen an Unternehmen der ?ThomasLloyd-Gruppe? abgeschlossen haben sollten durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts pr?fen lassen, ob auch sie von ihrem Anlagevermittler falsch oder unvollst?ndig ?ber die Risiken aufgekl?rt worden sind und Ihnen daher Schadensersatzanspr?che zustehen k?nnen.
Die Erfahrung aus zahllosen Gespr?chen mit Anlegern von ?ThomasLloyd? zeigt, dass der weit ?berwiegende Teil der Anleger ?ber die Risiken im Unklaren gelassen worden ist. Daher bestehen vorbehaltlich einer Pr?fung des jeweiligen Einzelfalls gute Erfolgschancen f?r ein Vorgehen gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater.
Es ist wichtig, schnellstm?glich zu handeln, da Schadensersatzanspr?che verj?hren k?nnen.
Zusammenfassung wichtiger Unterlagen, die f?r die Bearbeitung ben?tigt werden:
– Zeichnungsschein und Vertr?ge
– etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft
– Zahlungsnachweise
– Dokumentation, Beratungsprotokolle und weitere unterzeichnete Dokumente
– Police Rechtsschutzversicherung, m?glichst mit ARB
Als ?? Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit ?ber 20 Jahren auf die strategische Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Verm?gensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabh?ngig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzanspr?chen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in F?llen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht f?r uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende pers?nliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken im Vordergrund.
KSR Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht
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90449 N?rnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de
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