Überstunden: Pflicht oder Kür?

Zum Tag der Arbeit informieren die ARAG Experten ?ber das Thema ?berstunden

Laut Statista machten Arbeitnehmer in Deutschland 2021 rund 818 Millionen bezahlte und knapp 900 Millionen unbezahlte ?berstunden. Vor allem in Pflegeberufen fielen mit knapp 15 Millionen besonders viele ?berstunden an, von denen nicht einmal sechs Millionen verg?tet wurden. F?r viele Arbeitnehmer sind ?berstunden offenbar keine Ausnahme. Doch wie viele ?berstunden sind in Deutschland ?berhaupt erlaubt, wer entscheidet dar?ber und welchen Ausgleich muss der Arbeitgeber daf?r gew?hren? Anl?sslich des Tages der Arbeit am 1. Mai geben die ARAG Experten einen ?berblick.

?berstunden oder Mehrarbeit?
Arbeitet ein Arbeitnehmer l?nger, als in seinem Vertrag vereinbart oder im Tarifvertrag festgelegt ist, dann macht er ?berstunden. Sieht der Arbeitsvertrag beispielsweise eine 30-Stunden-Woche vor, fallen ab der 31. Stunde ?berstunden an. Wer in Vollzeit arbeitet und laut Arbeitsvertrag 40 Stunden in der Woche ableisten muss, macht also erst ?berstunden, wenn die 41. Stunde im B?ro anbricht. Im Gegensatz dazu beschreibt der Begriff „Mehrarbeit“ den ARAG Experten zufolge nicht die ?berschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sondern die ?berschreitung der gesetzlich zul?ssigen Arbeitszeit. Wer l?nger als acht Stunden am Tag oder 48 Stunden in der Woche arbeitet, der leistet in der Regel Mehrarbeit.

Wie viele ?berstunden sind erlaubt?
Die Zahl der zul?ssigen ?berstunden ist laut ARAG Experten gesetzlich nicht explizit geregelt. Daf?r legt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG, Paragraf 3) jedoch genau fest, dass Arbeitnehmer maximal acht Stunden pro Werktag – also 48 Stunden pro Woche, weil auch der Samstag dazugeh?rt – arbeiten d?rfen. Auf ein Jahr gedacht – und mit den mindestens vier gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubswochen – ergibt das eine maximale Arbeitszeit von 2.304 Stunden. In Ausnahmef?llen und nur f?r einen gewissen Zeitraum darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter allerdings auch zehn Stunden am Tag besch?ftigen. Dabei gilt jedoch, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt werkt?glich acht Stunden nicht ?berschritten werden.

Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass Tarifvertr?ge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen abweichende Regelungen enthalten k?nnen und bestimmte Gruppen vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen sind, wie z. B. leitende Angestellte oder Chef?rzte.

In der Schwangerschaft und f?r stillende Frauen, die nach der Geburt des Kindes schnell wieder arbeiten, sind ?berstunden laut Mutterschutzgesetz MuSchG, Paragraf 4) hingegen grunds?tzlich verboten.

Sind ?berstunden Pflicht?
Prinzipiell d?rfen Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht ohne Weiteres ausweiten. ?berstunden k?nnen nur dann einseitig eingefordert werden, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist. Ein Ausnahmefall sind Notsituationen jeglicher Art. Diese k?nnen etwa bei einem Wasserrohrbruch, einem Brand oder einer Naturkatastrophe eintreten.

Ausgleich f?r ?berstunden
Eine ausdr?ckliche gesetzliche Bestimmung zur Verg?tung von ?berstunden gibt es nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Dar?ber entscheiden der jeweilige Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, die ein Arbeitnehmer unterschrieben hat. Je nachdem, welche Regelungen dort enthalten sind, kann f?r geleistete ?berstunden ein Zuschlag gezahlt werden oder es gibt f?r jede ?berstunde den regul?ren Stundenlohn.

Anstatt ?berstunden zu verg?ten, ziehen es Arbeitgeber oftmals vor, die ?berstunden ihrer Angestellten durch einen sogenannten „Freizeitausgleich“ abzubauen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass ein Freizeitausgleich vertraglich festgehalten sein muss, damit er rechtsg?ltig ist. D?rfen ?berstunden durch Freizeitausgleich abgebaut werden, liegt in der Hand des Arbeitgebers, den Zeitpunkt festzulegen. Im Normalfall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich jedoch gemeinsam auf einen geeigneten Zeitpunkt f?r den ?berstundenabbau einigen.

D?rfen ?berstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?
Vertragsklauseln, die darauf abzielen, alle ?berstunden von Mitarbeitern pauschal mit ihrem monatlichen Festgehalt abzugelten, sind in Deutschland unzul?ssig. Aus dem Arbeitsvertrag muss konkret hervorgehen, in welchem Umfang ?berstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten werden. Formulierungen wie z. B. „?berstunden im Umfang von bis zu zehn Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit“ oder „bis zu drei ?berstunden pro Woche“ sind dabei zul?ssig.

Wann verfallen ?berstunden?
?berstunden verj?hren in der Regel nach drei Jahren, jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres. Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung dar?ber, bis wann ?berstunden abgebaut oder bezahlt werden m?ssen. Allerdings kann ein Arbeits- oder Tarifvertrag Klauseln enthalten, die den Anspruchszeitraum auf bis zu drei Monate verk?rzen.

Wie werden ?berstunden versteuert?
?berstunden sind nach Auskunft der ARAG Experten weder steuerfrei noch steuerbeg?nstigt. Da es sich bei bezahlten ?berstunden qua Gesetz um regul?ren Lohn handelt, werden diese auch ganz normal versteuert. Nicht zuletzt deshalb kann es sich f?r Arbeitnehmer durchaus lohnen, ?berstunden durch einen Freizeitausgleich abzubauen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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