Die gesamte Finanzbranche steht unter versch?rfter Aufsicht durch die Politik, denn viele Unternehmen haben das Potenzial, weitreichende wirtschaftliche Krisen auszul?sen. Dies betrifft nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen, in denen hunderte Milliarden Euro investiert sind. Es w?rde bereits gen?gen, wenn eine gro?e Versicherung Insolvenz anmelden muss, um die gesamte wirtschaftliche Lage in Deutschland zu destabilisieren. Zwar gelten f?r Versicherungen seit einigen Jahren strengere Vorgaben, die ein gesundes Wirtschaften sicherstellen sollen, doch f?r den Fall der F?lle hat der Gesetzgeber eine Reihe weiterer Instrumente eingef?hrt. So kann beispielsweise die BaFin anordnen, dass Auszahlungen an Kunden gestoppt werden, um kriselnde Unternehmen zu stabilisieren. Doch nicht nur auf der Ausgabenseite profitieren die Unternehmen von Ausnahmeregelungen, sondern auch auf der Einnahmenseite. Besonders benachteiligt sind Lebensversicherungskunden.
Ex-Vorstand: Lebensversicherungen k?nnen Beitr?ge jederzeit erh?hen.
Der ehemalige Versicherungsvorstand Sven Enger warnt Lebensversicherungskunden: “ Es ist gesetzlich geregelt, dass die Versicherung Beitr?ge erh?hen kann, wenn sie feststellt, dass sich die Rahmenbedingungen gegen?ber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ge?ndert haben.“ Basis hierf?r ist der Paragraph 163 Versicherungsvertragsgesetz. Hier wird den Unternehmen eindeutig die M?glichkeit gestattet, Beitr?ge zu erh?hen, auch wenn dies bei Vertragsabschluss nicht geplant war. Sven Enger gibt zu bedenken: „Es gibt keine aktuellen Gerichtsurteile, um zu kl?ren, ab wann ge?nderte Rahmenbedingungen vorliegen. Es scheint, als h?tten die Versicherungen einen gro?en Spielraum, um dies selbst zu definieren. F?r die Kunden ergibt sich daraus das Risiko, dass sie jederzeit von einer Beitragserh?hung betroffen sein k?nnen.“.
Mehr Informationen zum ? 163 VVG und seinen Auswirkungen auf Sie als Lebensversicherungskunde, erhalten Sie in diesem Interview von Sven Enger mit dem Verbraucherportal Vertragshilfe24:
https://vertragshilfe24.de/sven-enger-lebensversicherung-beitragserhoehung
Lebensversicherungskunden sind also gut beraten, wenn sie versuchen, diesem unkalkulierbaren Risiko zu entgehen. Als Verbraucher ist es beinahe unm?glich festzustellen, ob dem Versicherungsunternehmen, bei dem man einen Vertrag abgeschlossen hat, wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen. Au?erdem ist fraglich, ab wann sich die Versicherung auf den ? 163 VVG berufen kann. Konkret bedeutet dies, dass die Kunden nicht verl?sslich herausfinden k?nnen, ob und wann ihnen h?here Beitr?ge drohen. Brancheninsider Sven Enger empfiehlt deshalb, dass man sich schnellstm?glich von den Vertr?gen trennt: „Es ist wichtig, dass man die Lebensversicherung nicht einfach k?ndigt. Alle Anspr?che lassen sich nur durch eine professionell durchgef?hrte R?ckabwicklung durchsetzen.“.
Ob Erfolgsaussicht auf die R?ckabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, l?sst sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln: https://vertragshilfe24.de/rechner/
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