Frankfurt, Juni 2023
Vertr?ge geh?ren zu den ?ltesten Formen der Rechtsentstehung und sind Basis jedes Gesch?fts! Sie m?ssen Ihr Gesch?ftsmodell umsetzen und alles regeln, was im Gesetz nicht allgemein geregelt wird und sie m?ssen alle ?nderungen von gesetzlichen Vorschriften und Rechtsprechungslinien enthalten, die die Parteien nicht akzeptieren bzw. anders gestaltet haben wollen. Und Vertr?ge m?ssen vielfach Leistungen und Prozesse abbilden und in rechtlich handhabbare Form gie?en.
„Ein oft untersch?tztes, aber sehr zentrales Thema bei allen internationalen Vertr?gen ist die Wahl des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstandes. Oft werden hier fahrl?ssig und ungepr?ft Wahlen getroffen oder von Vertragsmuster vorgeschlagene ?bernommen. Ganz gro?e Vorsicht!“ betont Prof. Dr. Christoph Ph. Schlie?mann, Fachanwalt f?r internationales Wirtschaftsrecht in Frankfurt am Main. „Gerade wenn bei der Rechtswahl in ganz unterschiedliche Rechtssysteme eingestiegen wird, z.B. aus dem Civil Law Kreis Zentral-Europas in den Common Law-Kreis von UK oder US mit ganz unterschiedlichen System-Logiken und Rechtsphilosophien ist Vorsicht geboten.“
I.
Im Falle internationaler Beziehungen ist es im B2B, B2C und auch C2C Bereich grunds?tzlich m?glich, dass die Parteien eine eigene Rechtswahl treffen, auch dann, wenn sie nicht in der gew?hlten Rechtsordnung ihren Sitz haben.
Rechtliche Grenzen sind dort gesetzt, wo die Wahl des anwendbaren Rechts die Grunds?tze des Odre public (?ffentliche Ordnung) verletzten. Odre public bezieht sich auf die fundamentalen Werte, die in einem Rechtsstaat gesch?tzt werden und nicht durch die Parteiautonomie beeintr?chtigt werden d?rfen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Definition und Auslegung von Odre public je nach Rechtsordnung variieren kann.
Obwohl die Parteien normalerweise das Recht w?hlen k?nnen, das auf ihren Vertrag oder ihre Streitigkeit anwendbar sein soll, gibt es Grenzen, wenn die Wahl des Rechts gegen die Grunds?tze des Odre public verst??t. Wenn eine Rechtswahl zu einer klaren Verletzung der grundlegenden Prinzipien der Rechtsordnung eines Landes f?hren w?rde, kann das Gericht die Anwendung dieses Rechts ablehnen.
Die Grenzen der Rechtswahl basierend auf Odre public k?nnen verschiedene Aspekte umfassen, wie beispielsweise:
-Zwingende Vorschriften: Es gibt bestimmte Gesetze, die als zwingend angesehen werden und nicht durch Rechtswahl der Parteien umgangen werden k?nnen. Diese zwingenden Vorschriften dienen dem Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern, der ?ffentlichen Ordnung usw. Wenn das gew?hlte Recht gegen diese zwingenden Vorschriften verst??t, kann es nicht angewendet werden.
-Menschenrechte und Grundfreiheiten: Die Anwendung von Recht, das gegen grundlegende Menschenrechte und Grundfreiheiten verst??t, kann vom Gericht abgelehnt werden. Solche Verst??e k?nnten beispielsweise das Recht auf Leben, Freiheit, Privatsph?re oder das Verbot von Folter und Diskriminierung betreffen.
-?ffentliche Politik: Das Gericht kann die Anwendung eines ausl?ndischen Rechts ablehnen, wenn dies der ?ffentlichen Politik des Landes widerspricht. Die ?ffentliche Politik umfasst die grundlegenden Werte und Interessen eines Staates, einschlie?lich seiner wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ziele.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Beurteilung der Grenzen der Rechtswahl aufgrund von Odre public im Ermessen des Gerichts liegt und von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Die Auslegung und Anwendung von Odre public wird durch die spezifischen Gesetze und Rechtsprechung des jeweiligen Landes beeinflusst.
In Bezug auf den spezifischen Beispiels-Fall einer Rechtswahl des englischen Rechts und des Gerichtsstands in London, obwohl keine Verbindung zu Gro?britannien besteht, m?sste das Gericht pr?fen, ob diese Wahl gegen die Grunds?tze des Odre public im betreffenden EU-Land verst??t. Das Gericht k?nnte die Rechtswahl und den Gerichtsstand m?glicherweise ablehnen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass dies gegen die grundlegenden Prinzipien der Rechtsordnung oder die ?ffentliche Politik des betreffenden Landes verst??t.
II.
Die Wahl des englischen Rechts und des Gerichtsstands in London f?r einen Rechtsstreit im Civil Law-Bereich in der EU, obwohl keine Verbindung zu Gro?britannien besteht, hat Vor- und Nachteile. Nachfolgend werde ich eine genaue und fundierte Er?rterung der Pros und Cons pr?sentieren:
Pros:
-Erfahrung und Expertise: Das englische Rechtssystem hat eine lange Tradition und umfangreiche Erfahrung in internationalen Rechtsstreitigkeiten. Gerichte in London sind mit komplexen grenz?berschreitenden F?llen vertraut und verf?gen ?ber Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten.
-Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit: Das englische Rechtssystem ist f?r seine Stabilit?t und Vorhersehbarkeit bekannt. Es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung, die als Pr?zedenzf?lle dient und die Auslegung des Rechts kl?rt. Dies kann zur Rechtssicherheit beitragen und den Parteien eine klare Vorstellung davon geben, wie der Fall entschieden werden k?nnte.
-Rechtsmittelverfahren: Das englische Rechtssystem bietet ein etabliertes System f?r Rechtsmittelverfahren. Parteien, die mit einer Entscheidung nicht zufrieden sind, k?nnen Berufung oder Revision einlegen. Dies kann den Parteien ein zus?tzliches Ma? an Vertrauen in den Rechtsprozess geben.
-Sprache: Englisch ist eine weit verbreitete internationale Sprache, die von vielen Juristen und Gesch?ftsleuten weltweit verstanden wird. Die Verwendung des englischen Rechts und des Gerichtsstands in London kann die Kommunikation und das Verst?ndnis zwischen den Parteien erleichtern, insbesondere wenn sie aus verschiedenen L?ndern kommen.
Cons:
-Kosten: Rechtsstreitigkeiten in London k?nnen teuer sein. Die Anwaltskosten, Gerichtsgeb?hren und andere Ausgaben sind meist h?her als in anderen Gerichtsbarkeiten. Wenn die Parteien keinen Bezug zu Gro?britannien haben, kann dies eine unn?tige finanzielle Belastung darstellen.
-Verz?gerungen: Aufgrund der Komplexit?t und des Umfangs vieler in London verhandelter F?lle kann es zu Verz?gerungen kommen. Dies kann den Rechtsstreit in die L?nge ziehen und die Kosten weiter erh?hen.
-Anwendbares Recht: Die Wahl des englischen Rechts und des Gerichtsstands in London kann bedeuten, dass eine Rechtsordnung angewendet wird, die keinen unmittelbaren Bezug zu den Parteien oder dem Regelungsgegenstand hat. Dies k?nnte zu unerw?nschten Ergebnissen f?hren oder die Rechte der Parteien beeinflussen.
-Brexit-Unsicherheiten: Der Austritt des Vereinigten K?nigreichs aus der Europ?ischen Union hat zu Unsicherheiten im Hinblick auf die Anerkennung und Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen gef?hrt. Es besteht die M?glichkeit, dass Entscheidungen eines englischen Gerichts m?glicherweise nicht automatisch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
-Letztlich kann es ?ber Art 6 ROM I gerade bei Vertr?gen mit Konsumenten, also Privat-Yachtk?ufen sowieso wieder zu R?ckwirkungen ins Wohnsitzrecht des Konsumenten kommen, was dann zu hoher Komplexit?t der getroffenen Regelungen und unn?tigen Wirrwarr durch unterschiedliche Rechtssysteme f?hrt.
Letztendlich h?ngt die Entscheidung, das englische Recht und den Gerichtsstand in London zu w?hlen, von den spezifischen Umst?nden des Falls ab. Wenn die Parteien bereits in Gro?britannien ans?ssig sind oder starke gesch?ftliche Beziehungen zu Gro?britannien haben, kann die Wahl des englischen Rechts und des Gerichtsstands in London sinnvoll sein. In anderen F?llen k?nnten die h?heren Kosten und die Unsicherheiten im Zusammenhang mit Brexit dazu f?hren, dass alternative Gerichtsbarkeiten in Betracht gezogen werden.
FAZIT:
„Wenn vermeidbar rate ich dringend davor ab, ohne Not ein Recht zu w?hlen, zu dem meine Mandanten keinerlei Bezug haben und dessen Folgen, vor allem auch in prozessualer Hinsicht sie nicht absehen k?nnen. Wer einmal Torpedoklagen aus UK gegen?berstand, wei?, wovon ich spreche“, betont Christoph Schlie?mann. „Wenn dann immer wieder zu h?ren sei, dass solche Vertragsmuster angeblich „Standard“ seinen, so ist das falsch. Es entspricht nur einseitigen Interessen, die kritisch zu hinterfragen und zu pr?fen sind. Lassen Sie sich niemals ein „Vertrags-Muster“ als „Standard“ vorlegen und akzeptieren dies ohne genaue Pr?fung und Verhandlung. Jeder Anwender eines solchen Musters verfolgt damit eigene Ziele. Der Versuch, ein solches Muster ?ber mehrere Rechtsordnungen hin zur „eierlegenden Wollmilchsau“ um zubauen, scheitert meist. Die Konflikte lassen sich nie optimal ausr?umen. Fatal, wenn man dann noch in einer Sprache ist, die wenige verstehen und jedes Dokument aufw?ndig und teuer ?bersetzt werden muss.“
CPS Schlie?mann Wirtschaftsanw?lte begleitet seit ?ber 30 Jahren Unternehmen in der rechtsicheren Gestaltung internationales Gesch?ftsbeziehungen.
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